13.02.2009 GEMEINSAME ERKLÄRUNG HUBSCHRAUBER
Wetzel bleibt an Hubschraubern dran

FDP-Abgeordneter und Staatssekretär geben gemeinsame Erklärung ab: Bei der Primärrettung bringen nächtliche Hubschraubereinsätze keine Vorteile

Bodenseekreis –
Mit seiner Forderung, dass in Baden-Württemberg Rettungshubschrauber auch nachts fliegen sollen, hat der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel bei den Verantwortlichen für Wirbel gesorgt. Der zuständige Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales, Dieter Hillebrand, erörterte die Problematik nun persönlich mit Wetzel. Zusammen traten die beiden Politiker anschließend in Stuttgart vor die Presse und erklärten: „Unser gemeinsames Ziel ist es, der Bevölkerung in Baden-Württemberg den bestmöglichen medizinischen Standard zu bieten.“ Dieter Hillebrand sagte: „Wir verfügen in Baden-Württemberg mit unserer Hilfsfrist, die auch für Notärzte gilt, über ein sehr hohes Versorgungsniveau in der Notfallrettung.“ Man sei sich einig gewesen, dass sich in Baden-Württemberg im Regelfall bei der Primärrettung, also „der Notarztzulieferung an die Unfallstelle und dem raschen Transport des Notfallpatienten in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus“, mit Hubschraubern in der Nacht keine relevanten Zeitvorteile für die Versorgung von Notfallpatienten gegenüber der bodengebundenen Notfallrettung erreichen ließen. Wetzel fügte jedoch hinzu: „Allerdings ist der Einsatz von Rettungshubschraubern notwendig, wenn Patienten aus dringenden medizinischen Gründen zum Beispiel von einem Grund- und Regelversorgungskrankenhaus über eine größere Distanz in eine Fachklinik verlegt werden müssen.“
Die Politiker sind sich einig, dass man klären müsse, inwieweit in Baden-Württemberg in solchen Fällen ein Bedarf für die Einsätze von Intensivtransporthubschraubern bestehe. Derzeit erfasse man im Rahmen des Modellprojekts „Intensivtransporte Baden-Württemberg“ die Einsatzzahlen der Intensivtransporthubschrauber und der bodengebundenen Intensivtransportwagen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales „wirkt daraufhin, dass bis Ende 2009 eine erste Auswertung dieser Daten vorliegt.“ Das Projekt werde begleitet vom Landesausschuss für den Rettungsdienst, dem obersten Gremium des Rettungsdienstes aus Kosten- und Leistungsträgern. Den Vorsitz habe das Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Kostenträger, so heißt es in der Presseerklärung weiter, „werden die Finanzierung nächtlicher Hubschrauberflüge nur übernehmen, wenn anhand valider Daten die Notwendigkeit solcher Einsätze nachgewiesen ist.“
Wetzel will das Thema weiter aufmerksam verfolgen. Auf eine erste Anfrage hatte das Ministerium behauptet, nächtliche Rettungshubschraubereinsätze seien aus rechtlichen Gründen unmöglich, weil es zivilen Luftfahrtunternehmen verboten sei, Nachtsichtgeräte einzusetzen. Wetzel jedoch fand heraus, dass letztere seit kurzem auch im Bereich der zivilen Luftrettung zugelassen sind. Als erstem Standort in Deutschland erfolgt derzeit in München-Großhadern ein Schulungs- und Testbetrieb mit einem Hubschrauber eines zivilen Luftrettungsunternehmens. Hillebrand erklärte: „Zwar erbringen Nachtsichtgeräte einen Gewinn an Flugsicherheit aber keinen Zeitgewinn.“ Die durchschnittlichen Eintreffzeiten beim Patienten betrügen nach einer bayrischen Studie für den Hubschrauber nachts 28 Minuten. Der Notarztwagen sei dagegen bereits in zwölf Minuten vor Ort. Gründe hierfür seien unter anderem eine nächtliche Vorlaufzeit für den Hubschrauber zwischen zwölf und 20 Minuten sowie die notwendige Vorerkundung und Ausleuchtung des Landeplatzes.




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