13.02.2008 KEIN RAUCHVERBOT FÜR ECKKNEIPEN
Kein Rauchverbot für Eckkneipen

FDP-Landtagsabgeordneter will die Entscheidung den Wirten überlassen

Bodenseekreis – Besitzer von Eckkneipen sollen selber entscheiden dürfen, ob bei ihnen geraucht wird oder nicht. Diese Auffassung hat der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel von Anfang an vertreten. Umso mehr begrüßt Wetzel jetzt die Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtshofes: In Rheinland-Pfalz ist Rauchen in Gaststätten mit nur einem Raum weiterhin erlaubt, wenn nur der Inhaber bedient und dieser sichtbar auf die Raucherlaubnis hinweist.
Wetzel sieht „eventuell sogar Hinweise“ darauf, dass auch das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot in Einraumwirtschaften kippen könnte, das auch Bestandteil des baden-württembergischen Nichtraucherschutzgesetzes ist. Wetzel entnimmt dies der Art der Fragen, die das Gericht bezüglich des Passus’ an die Landesregierung und den Landtag gestellt hat. Ein Gastwirt aus Tübingen hatte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht.
Der rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtshof urteilte, dass die fünf Beschwerdeführer, Betreiber kleiner Kneipen, nachvollziehbar dargelegt hätten, dass das neue Gesetz zur Vernichtung ihrer beruflichen Existenz führen könne, da mindestens 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien.
In Baden-Württemberg sind laut einer Statistik des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes (Dehoga) mehr als 42 000 Betriebe Einraumgaststätten. Im Durchschnitt liege das Betriebsergebnis vor Ertragssteuern bei gerade mal 14 000 Euro. Schon ein 20-prozentiger Umsatzverlust führe zu negativen Betriebsergebnissen und somit zur massiven Existenzbedrohung, so die Dehoga.
Wetzel weist auf die Ungleichbehandlung der Wirte hin. Im Gegensatz zu Betreibern größerer Gaststätten hätten die Inhaber von einräumigen Kneipen keine Möglichkeit, Raucherbereiche zu schaffen. „Und es zwingt einen Nichtraucher doch keiner, ausgerechnet in eine Kneipe zu gehen, in der geraucht wird.“
Sogar Ernst Benda, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, habe das Rauchverbot in Einraum-Gaststätten bereits in einem Aufsatz für eine juristische Fachzeitschrift kritisiert  und von „kollidierenden Grundrechten“ geschrieben. Außerdem habe Benda die staatliche Bevormundung gegeißelt und auf das Recht der Gestaltung der eigenen persönlichen Lebensführung hingewiesen.
In Baden-Württemberg, so Wetzel, blockiere aber immer noch die CDU eine entsprechende Ausnahme für Einraum-Wirtschaften. Wetzel weist auch auf die Tradition hin, die Eckkneipen gerade in Deutschland hätten. „Da geht man hin, trinkt ein Bier oder auch zwei, spielt Karten, schimpft auf die Politik und kann rauchen weil’s daheim verboten ist.“ Wetzel fügt schmunzelnd hinzu: „Insbesondere Letzteres trifft auf mich aber nicht zu. Ich bin, abgesehen von einem gelegentlichen Stumpen, Nichtraucher.“




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