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Innenministerium antwortet vage auf Anfrage nach behindertemgerechten Zugang für Bahnhof Stadtmitte
Überlingen – Eine hundertprozentige Verfügbarkeit von Aufzügen kann niemand garantieren. So lapidar könnte man die Kernaussage des Schreibens zusammenfasse, das der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel aus dem Innenministerium erhielt, an das er sich wegen des „behindertengerechten Zugangs zum Bahnhof Stadtmitte“ gewandt hatte. Auf Wetzels Frage, an welchen Tagen der Aufzug am Bahnhof 2009 nicht in Betrieb war, bekam er keine klare Antwort. Nur so viel: „Die Ausfallzeiten im Jahr 2009 sind mit anderen Aufzugsanlagen vergleichbar.“ Die Gründe für Störungen seien „im Wesentlichen unsachgemäße Benutzung wie heftiges Springe oder Wippen im Aufzug, Vandalismus, Störung der Notrufeinrichtung oder Streugut in den Führungen der Aufzugstür.“ Wetzel wollte ferner wissen, was man unternehme, damit der Aufzug möglichst dauerhaft in Betrieb sei, um einen behindertengerechten Zugang zum Bahnhof Stadtmitte zu gewährleisten. Die Antwort von Innenminister Heribert Rech: „Die DB Station&Service AG teilt mit, dass sofort nach Bekanntwerden eines Stillstandes eine Störmeldung erstellt wird. Die Beauftragung zur Beseitigung der Störung durch einen Techniker erfolgt zeitnah. Müssen Teile bestellt werden, kann der Stillstand allerdings länger dauern. In solchen Fällen wird die „3-S-Zentrale“ (Service- Sicherheit-Sauberkeit) informiert, um die „MobiServ Datenbank“ zu aktualisieren, da mobilitätseingeschränkte Reisende den Bahnhof über die Treppenanlage entweder gar nicht oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Der Aufzug wird regelmäßig gewartet, dessen Funktionalität durch einen Aufzugwärter überprüft. Trotzdem kann eine hundertprozentige Verfügbarkeit von Aufzügen nicht garantiert werden.“
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