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Kommissare erläutern Wetzel: „Wichtige Ermittlungsmethode“
Bodenseekreis – Die Vorratsdatenspeicherung sei ein wichtiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung. Diese Ansicht erläuterten fünf Kriminalhauptkommissare der Polizeidirektion Friedrichshafen dem FDP-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Wetzel, den sie als Vertreter des „Bundes deutscher Kriminalbeamter“ besucht hatten. Die Beamten hatten ein Dossier mit drei gelösten Fällen dabei, deren Fahndungserfolge allein der Auswertung von Handy-Daten zu verdanken sei. „Wir sind über die Entscheidung des BVG nicht glücklich“, machte Hauptkommissar Rolf Merk klar, der im Bereich Organisierte Kriminalität ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang März das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten gekippt, weil es in seiner damaligen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen sei. Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von FDP-Politikern geklagt, darunter Hans-Peter Wetzel. Teilweise, so Merk, sei über die Vorratsdatenspeicherung „eine abstrakte Diskussion“ geführt worden. Er und seine Kollegen wollten verdeutlichen, dass es aber auch Straftaten im ländlichen Raum gebe, die direkt davon betroffen seien. So schilderte Merk einen Fall des so genannten Enkeltricks, dem in Meersburg eine 84-Jährige zum Opfer gefallen war. Ihr war vorgegaukelt worden, ein Verwandter benötige dringend 50 000 Euro. Als die alte Dame das Geld von der Bank abholte, passte sie ein Bandenangehöriger ab und nahm es ihr unter dem Vorwand ab, ihr Neffe sei verhindert. Über die Auswertung der Verbindungsdaten dreier bei der Tat benutzter Handys sei es gelungen, eine Täterin festzunehmen, die zu drei Jahren Haft verurteilt worden sei. Auch bei einer Einbruchsserie, bei der 2008 /2009 in der Bodenseeregion in 75 Fällen ein Gesamtschaden von 400 000 Euro entstanden sei, sei es gelungen, eine Bande aus Moldawien mittels Funkzellenauswertung dingfest zu machen. Des weiteren konnte die Polizei durch dieselbe Methode eine „Skimming“-Bande ermitteln, die durch das Ausspionieren von Pins für Geldautomaten insgesamt 510 000 Euro erbeutet habe. „Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung dringend als Mittel der Verbrechensbekämpfung“, so Merks Fazit. Wetzel betonte, dass das BVG nur die bisherigen Modalitäten der Speicherung verworfen habe, die die Gefahr des Datenmissbrauchs nicht ausschließen konnten. Er selbst habe gegen eine Speicherung ebenfalls keine prinzipiellen Einwände, wenn diese sicher und mit dem Grundgesetz vereinbar sei. „Es darf aber nicht sein, dass Unbefugte Daten abschöpfen können und diese auf dem offenen Markt gehandelt werden“, so Wetzel. Hauptkommissar Alfred Rudolph stellte klar: „Unrechtsbekämpfung um jeden Preis will niemand.“ Auch für die Polizei stehe außer Frage, dass alles mit rechtsstaatlichen Mitteln zugehen müsse.
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