21.07.2010 GENMAIS ANTWORT
Minister verspricht: "Genmais wird beseitigt"

Verunreinigtes Saatgut in 15 baden-württembergischen Landkreisen

Bodenseekreis –
Mais mit Spuren von gentechnisch verändertem Saatgut ist dieses Frühjahr in 15 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs ausgesät worden. Das antwortet das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Wetzel. Die Behörden kontrollierten, ob die Pflanzen auf den betroffenen Flächen beseitigt würden, versichert Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU).
In Deutschland sind derzeit keine gentechnisch veränderten Maissorten zugelassen. Dennoch war verunreinigtes Saatgut, das von einer Firma in Buxtehude stammte, in insgesamt sieben Bundesländern ausgebracht worden. Ob Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durchsetzt ist, lasse sich mit dem chemischen Verfahren der Polymerase-Kettenreaktion nachweisen. Bei dem beanstandeten Saatgut habe der Anteil mit Bestandteilen der gentechnisch veränderten Maislinie NK 603 unter 0,1 Prozent gelegen. Enthalte konventionelles Saatgut einen Anteil von 0,05 Prozent an gentechnisch veränderten Samen, so kämen auf rund 80 000 Pflanzen pro Hektar etwa 40 gentechnisch veränderte Pflanzen. Köberle: „Eine analytische Kontrolle von Flächen, auf denen konventionelles Saatgut mit GVO-Spuren ausgesät wurde, ist demnach nicht möglich.“ Fazit: Man kann nur dafür sorgen, dass alle Pflanzen auf den betroffenen Flächen beseitigt werden. Auf Wetzels Frage, ob man Saatgut-Firmen regelmäßig daraufhin überprüfe, ob ihre Ware gentechnikfrei sei, antwortet Köberle: „Bei Kulturarten, die einen weltweit bedeutenden GVO-Anbau aufweisen und gleichzeitig als konventionelle Sorten angebaut werden, nämlich Raps und Mais findet in Baden-Württemberg seit Jahren ein GVO-Monitoring statt. Bei Bedarf werden die Untersuchungen auf andere Kulturarten erweitert, zum Beispiel Öllein im Jahr 2009.“
Gentechnikfreie Zonen, zu denen sich in Baden-Württemberg auf Privatinitiative hin bereits viele Regionen zusammen geschlossen haben, erachtet das Landwirtschaftsministerium nur dort für sinnvoll, „wo in einem abgeschlossenen kleinstrukturierten Gebiet auf andere Weise eine Koexistenz nicht gewährleistet werden kann.“ Unter Koexistenz versteht man in diesem Zusammenhang das Nebeneinander des Anbaus von konventionellen sowie gentechnisch veränderten Pflanzen. Köberle weiter: „Eine rechtliche Grundlage für die Festsetzung kommunaler oder regionaler gentechnikfreier Zonen ist gegenwärtig nicht gegeben.“




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