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Mit-Kläger Wetzel begrüßt BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Bodenseekreis – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) kippte das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten, weil es in seiner derzeitigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von FDP-Politikern unter Federführung von Burkhard Hirsch geklagt, darunter, als einziger Landtagsabgeordneter Baden-Württembergs, Hans-Peter Wetzel.
Wetzel begrüßt das Urteil, bei dessen Verkündung in Karlsruhe er anwesend war: „Das war ein sehr guter Tag für den Datenschutz. Das BVG hat klargestellt, dass es nicht möglich ist, Daten in großem Stil zu sammeln, ohne Rücksicht darauf, wie sie verwendet werden.“ Wetzel weiter: „Ich bin froh, dass sich die Auffassung der Richter mit meiner Ansicht deckt: Es kann nicht sein, dass die Daten zweier Menschen, die miteinander telefonieren, um sich fürs Kino zu verabreden, für ein halbes Jahr ohne jegliche Veranlassung gespeichert werden.“ Ganz wichtig sei auch, so Wetzel, dass das BVG unmissverständlich gefordert habe, dass auch bei einem verbesserten künftigen Gesetz Ausnahmen gemacht werden müssten, zum Beispiel für Telefonate mit sozialen oder geistlichen Stellen, wie etwa Pfarrern. Solche Daten dürfen laut BVG gar nicht gespeichert werden. Für große Rechtssicherheit, so Wetzel, habe das BVG gesorgt, indem es anordnete, dass alle bisher gespeicherten Daten sofort gelöscht werden müssen.
Nach dem jetzt für verfassungswidrig erklärten Gesetz zur „Vorratsdatenspeicherung“ werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Sie sollten zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr abrufbar sein. Die Karlsruher Richter schlossen eine Speicherung zu diesen Zwecken zwar nicht generell aus. Doch beim aktuellen Gesetz werde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem mangle es an Transparenz und Datensicherheit. Die Karlsruher Richter machten dem Gesetzgeber klare Vorgaben, wie künftig eine Speicherung möglich wäre: Es bedürfe eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten müsse durch eine Aufsicht gewährleistet sein und man müsse die Betroffenen informieren, wenn ihre Daten übermittelt würden. Außerdem dürften die Daten nur von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen aber nicht vom Staat selbst gesammelt werden.
Wetzel ist allerdings der Meinung, dass diese vom BVG gesetzten Hürden so hoch sind, dass sie in einem neuen Gesetz nur außerordentlich schwer umgesetzt werden könnten. „Eigentlich müsste die entsprechende EU-Richtlinie geändert werden, damit sie überhaupt in deutsches Recht transformiert werden kann.“