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Weiter zu: Pressemitteilungen 01.04. - 31.05.2010
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Liberale fordern obligatorische Therapie und Begutachtung
Bodenseekreis – Als einer der ersten Politiker überhaupt hatte der baden-württembergische FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel bereits 2008 gefordert, dass Sexualstraftäter obligatorisch psychiatrisch begutachtet werden sollten – und zwar bereits, wenn sie vor Gericht stehen. Außerdem hat Wetzel wiederholt in punkto Therapiepflicht für Sexualstraftäter bei der Landesregierung nachgehakt. Nun bekommt Wetzel Schützenhilfe von der FDP-Bundestagsfraktion. Diese hat jetzt entsprechende Vorschläge des Opferschutzvereins BIOS aufgenommen und dringt auch auf die Einführung einer Therapiepflicht für Sexualstraftäter, wie ihr rechtspolitischer Sprecher Christian Ahrendt der Osnabrücker Zeitung sagte.
Wetzel, rechtspolitischer Sprecher der FDP im Landtag und Strafvollzugsbeauftragter seiner Fraktion, freut sich über die Unterstützung auf Bundesebene. „Wir müssen Sexualstraftäter nicht nur nach ihrer Haftentlassung besser im Auge behalten, sondern von vorneherein alles Menschenmögliche tun, damit sie hoffentlich nicht mehr straffällig werden.“ Leider nutzten bisher deutsche Gerichte die Möglichkeit einer psychiatrischen Begutachtung „erschreckend wenig.“ Nur 15 Prozent aller Ersttäter, so Wetzel, würden auf ihre Rückfallgefahr hin untersucht und selbst bei den einschlägig Vorbestraften seien es gerade mal 33 Prozent.
In einer Stellungnahme lobt BIOS auch ausdrücklich die „opferschützende Ausrichtung der Politik“ des FDP-geführten baden-württembergischen Justizministeriums. Dadurch habe sich die Lage im Südwesten bereits erheblich verbessert, „so dass heute grundsätzlich für jeden gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter die Möglichkeit zum Erhalt einer therapeutischen Maßnahme im Strafvollzug und nach seiner Entlassung im Wege der ambulanten Nachsorge besteht.“
Wetzel selbst hat sich ausgiebig mit dem Thema befasst. Eine Patentlösung habe auch Baden-Württemberg nicht, dafür aber gleich mehrere Lösungsansätze, die nicht nur in eine Richtung liefen, so etwa auch die 2007 im Gesetz verankerten forensischen Ambulanzen, in denen Straftäter nach ihrer Entlassung während der so genannten Führungsaufsicht betreut werden können.