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Allgemein:
Innenminister antwortet Wetzel zum behördlichen Datenschutz
Bodenseekreis – Auch wenn immer mehr Menschen im Internet freiwillig Intimstes über sich preisgeben, bleibt Datenschutz ein wichtiges Thema – vor allem bei Behörden, die eine Vielzahl von Bürgerdaten verarbeiten. Davon ist der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel überzeugt. In der Tat hat sich die Zahl der behördlichen Datenschutzbeauftragten und die Qualität ihrer Fortbildung deutlich erhöht, seit im Jahr 2000 das Landesdatenschutzgesetzt novelliert wurde. Diese Antwort bekam Wetzel auf seine Nachfrage von Innenminister Heribert Rech. So verfügen sämtliche Ministerien über Datenschutzbeauftragte. Ihre Anzahl richtet sich vor allem danach, wie viele nachgeordnete Bereiche es gibt. So hat das Wirtschaftsministerium nur einen Beauftragten. Von den 69 Einrichtungen des Wissenschaftsministeriums haben 46 je einen Datenschutzbeauftragten bestellt, von den 66 Dienststellen des Kultusministeriums 22. Das Justizministerium hatte, quasi als Vorreiter, bereits vor der Gesetzesnovelle im Jahr 2000 in zahlreichen Dienststellen Datenschutzbeauftragte. Im Bereich der Kommunen hatten 2004 laut einer Umfrage 54 Prozent der befragten Großen Kreisstädte Datenschutzbeauftragte. Von den 35 Landratsämtern haben 14 einen. Laut Gemeindetag Baden-Württemberg sind ihm in seinem Bereich keine förmlich bestellten Datenschutzbeauftragte bekannt.
Um die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter attraktiver zu machen, ergriffen die öffentlichen Stellen viele Maßnahmen, so Rech auf eine weitere Frage Wetzels. Dazu gehörten Schulungsmaßnahmen und zum Teil erhielten sie auch für ihre Aufgaben personelle Unterstützung. Die kommunalen Datenschutzbeauftragten, so Rech weiter, hätten sich im vergangenen Jahr auch zu einem Netzwerk zusammengeschlossen und regelmäßigen Informationsaustausch vereinbart.
Außerdem es auch für die weitere Karriereplanung sehr attraktiv eine Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu erhalten. Denn sie sei als Sonderaufgabe im Verwaltungsbereich anzusehen, wie sie etwa bei der Justiz zu den Grundanforderungen für Beförderungen zählten. Von Nachteilen für Datenschutzbeauftragte, so Rech auf Wetzels Nachhaken, sei hingegen nichts bekannt. Eine vom Innenministerium durchgeführte Umfrage habe keine Hinweise darauf ergeben, dass je ein Datenschutzbeauftragter aufgrund dieser Tätigkeit versetzt, entlassen oder benachteiligt worden sei.
In der Verwaltungsausbildung werde das Thema Datenschutz an vielen Stellen berücksichtigt und auch zur Aus- und Fortbildung behördlicher Datenschutzbeauftragter sei ein vielfältiges Angebot unterschiedlichster Anbieter entstanden, zu denen neben Privaten auch Datenschutzvereinigungen oder die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien im Land zählten.