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Allgemein:
Wetzel fragt wegen Auslagerung nicht-hoheitlicher Aufgaben nach
Bodenseekreis – Nicht hoheitliche Aufgaben im Justizsektor können genauso gut und sogar besser und günstiger private Betriebe übernehmen. Das ist seit langem die Auffassung der FDP. „Um Mahlzeiten an Strafgefangene auszuteilen, muss man nicht Beamter sein“, sagt der FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Wetzel. Und tatsächlich liege etwa die Essenausgabe in der Justizvollzugsanstalt Offenburg bereits in privater Hand, ebenso, in ganz Baden-Württemberg, die Bewährungshilfe. Wetzel möchte nun von der Landesregierung genau Auskunft darüber, welche Aufgaben im Justizbereich in den letzten zehn Jahren bereits an private Dienstleister übertragen wurden und welche Erfahrungen man damit gemacht habe, was die Umsetzung und die Akzeptanz angingen.
Außerdem will Wetzel wissen, wie viele Arbeitsplätze durch diese Auslagerungen aus dem staatlichen Bereich im Privatsektor geschaffen wurden. Ferner fragt Wetzel: „Welche weiteren Bereiche in der Justiz könnten in Zukunft auf private Dienstleister übertragen werden und gibt es schon konkrete Pläne dazu? Wenn ja, in welchen Bereichen?“
Wetzel sagt, als man begonnen habe, Aufgaben an Private zu vergeben, „hat die Opposition so getan, als stünde der Untergang des Abendlands bevor.“ Dabei sei niemals zur Diskussion gestanden, hoheitliche Bereiche, wie etwa die Bewachung der Strafgefangenen, auszulagern. „Das ist natürlich die ureigenste Aufgabe des Staates. Dinge wie die Kleiderausgabe gehören aber sicher nicht dazu.“