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Antwort auf Wetzels Anfrage zu „Häuslicher Gewalt“
Bodenseekreis – Wer zuhause gewalttätig wird, muss gehen. Seit Ende 2001 wird in Baden-Württemberg das so genannte Platzverweisverfahren landesweit angewandt und die „konsequente Umsetzung“ zeige Wirkung. Das schreibt das Innenministerium auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Hans-Peter Wetzel. Im Jahr 2009 registrierte die Polizei im Bereich häusliche Gewalt 7224 Straftaten. Dabei kommen laut Kriminalstatistik auf eine weibliche Tatverdächtige fünf männliche. Im Jahr 2009 gab es 7103 Polizeieinsätze anlässlich häuslicher Gewalt. Im Vergleich über acht Jahre macht das Innenministerium eine „rückläufige Tendenz“ aus. Das führt das Ministerium darauf zurück, dass das Platzverweisverfahren „Wirkung entfaltet und wiederholte Polizeieinsätze dadurch in geringerem Umfang erforderlich werden.“ Zuletzt habe der Anteil der Platzverweise im Verhältnis zu den Polizeieinsätzen bei 36 Prozent gelegen.
Wetzel hatte sich auch nach weiteren Maßnahmen zum Opferschutz erkundigt, und das Ministerium antwortet, neben den Platzverweisen gebe es vier weitere „Kernelemente: „akute polizeiliche Krisenintervention, flankierende Beratung der Betroffenen, konsequente Strafverfolgung und schnelle Herbeiführung eines wirkungsvollen Schutzes auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes.“ Außer dass sie die Täter der Wohnung verwiesen, informierten Polizeibeamte bereits während des Einsatzes die Opfer über weitere Möglichkeiten und wiesen auf Hilfs- und Beratungsangebote hin. Wenn Kinder betroffen seien, werde in der Regel das Jugendamt benachrichtigt. Die Voraussetzung für ein Tätigwerden des Gerichts sei, dass das Opfer dort den Erlass von Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantrage. Dabei umfasse der Gewaltbegriff sowohl körperliche als auch psychische Gewalt. Häufig vorkommende Schutzanordnungen seien etwa, dass man dem Täter verbiete, die Wohnung des Opfers zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung oder anderer Aufenthaltsorte des Opfers aufzuhalten oder auch, ein Zusammentreffen mit dem Opfer herbeizuführen.
Neben den polizeilichen und gerichtlichen Maßnahmen gebe es auch eine ganze Reihe von Projekten, die der Verhinderung und der Bekämpfung häuslicher Gewalt gewidmet seien, so das Innenministerium auf eine weitere Frage Wetzels. So habe etwa die Baden-Württemberg Stiftung 2007 das Projekt „Gegen Gewalt an Kindern – Gemeinsam für mehr Kinderschutz bei häuslicher Gewalt“ gestartet. Von dem Aktionsprogramm hätten 1250 Grund- und Hauptschüler bis Klasse 7 profitiert. Außerdem laufe unter Federführung des Paritätischen Landesverbandes derzeit das EU-Projekt „Gewalt in Teenager-Beziehungen“, bei dem Jugendliche frühzeitig über Warnsignale aufgeklärt werden sollen. Ferner gebe es unter anderem auch das Projekt „Herzklopfen – Beziehungen ohne Gewalt“, das noch bis 2011 laufe und aus EU-Mitteln gefördert werde. Sein Ziel sei es, „Jugendlichen Kompetenzen in gleichberechtigten Paarbeziehungen zu vermitteln.“
Ferner verweist das Ministerium auf verschiedene Broschüren. So erscheine die stark nachgefragte Schrift des Sozialministeriums „Informationen zum Platzverweis bei häuslicher Gewalt“ demnächst in aktualisierter Auflage. Tipps bieten auch die Broschüre „Opferschutz“ des Innenministeriums, erhältlich bei allen Polizeidienststellen oder im Internet unter: www.polizei-bw.de/praevention/Seiten/opferschutz.aspx
Infos zum Gewaltschutzgesetz gibt es in der vom Justizministerium herausgegebenen Broschüre „Stark gegen häusliche Gewalt“, abrufbar im Internet unter www.justizportal-bw.de