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Allgemein:
(aus der Kreisseite)
Der Landkreis fördert das Wohl seiner Einwohner, unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten bei. Beispiele für typische Kreisaufgaben sind: Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Öffentlicher Personennahverkehr sowie Berufliche Schulen und Sonderschulen. Die Behörde des Landkreises ist das Landratsamt in Friedrichshafen, das zugleich untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg ist. Für den Aufgabenbereich des Landkreises ist der Kreistag zuständig, für den Aufgabenbereich untere Verwaltungsbehörde ist der Landrat bzw. der Erste Landesbeamte zuständig. Beispiele für staatliche Aufgaben des Landratsamtes sind das Baugenehmigungsverfahren, die Rechtsaufsicht über die Gemeinde sowie Umweltschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen.