 |
 |
 |
Reden
|
24.06.2010 Friedhofamtsleitertagung in Stuttgart
|
Gliederung
A. Allgemeine Ausführungen
B. Bestattungsrecht in Deutschland und Europa
I. Baden-Württemberg II. Andere Bundesländer III. Europa
1. Allgemeines 2. Einzelne EU-Länder
C. Zusammenfassung und Ausblick
A. Allgemeine Ausführungen
Das Bestattungsrecht ist wie jedes andere Rechtsgebiet ein Abbild und Ausfluss unserer Gesellschaft.
Schließlich wird jedes Gesetz nicht um seiner selbst willen geschaffen.
Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Ländersache. Daraus folgt, dass wir bei uns in den Bundesländern verschiedene Gesetze und Regelungen haben.
Durch den technisch-medizinischen Fortschritt im 19. Jahrhundert entstand neben der Erdbestattungskultur eine neue Feuerbestattungskultur, die damals gesetzlich ungeregelt, d. h. verboten war. Es bestand also gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Erst die Nationalsozialisten haben schließlich am 15. Mai 1934 die Feuerbestattung geregelt. Ein Gesetz, das in den Bundesländern lange Geltung hatte, teilweise heute in manchen Ländern noch gilt.
Urnen, die augrund der Kremation anfielen, mussten in Urnenhallen, Urnenhainen oder Urnengrabstellen beigesetzt werden.
Wie sehr die Bestattungskultur und damit auch das Bestattungsrecht von der jeweiligen Gesellschaft geprägt wird, zeigt auch ein Blick zurück in die jüngere deutsche Geschichte:
Die DDR propagierte ausdrücklich die Feuerbestattung und förderte diese staatlich auch finanziell. Sie wurde als gesamtgesellschaftliches Anliegen dargestellt. Eine neue Einstellung zur Totenkultur sollte in Absage an das Erbe des Christentums stehen.
Das war Ideologisch begründet, doch die Urnengemeinschaftsanlagen brachten auch kostenmäßige Vorteile.
Der Anteil der Feuerbestattungen lag schließlich in der DDR landesweit bei 67 %. Die meisten von ihnen wurden nicht kirchlich bestattet.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich unsere Gesellschaft weiter stark verändert.
Das wird sich natürlich auch auf die Bestattungskultur in Deutschland, Europa und der Welt auswirken.
Die Einstellung zu Sterben und Tod haben sich gewandelt, ebenso die Fähigkeit oder Unfähigkeit, mit Schmerz und Trauer umzugehen.
Auch die Friedhofs- und Grabmalkultur entgeht diesen Veränderungen nicht.
Neben dem Erdbegräbnis als immer noch tradierte Bestattungsform, tritt auch in den alten Bundesländern immer mehr die Feuerbestattung.
Ebenso entwickelte sich die anonyme Bestattung, die Urnenbeisetzung in Ost- oder Nordsee, im Friedwald oder das Verstreuen der Asche auf einem – in einem öffentlichen Friedhof dafür vorgesehenen – Platz.
Bekannt geworden sind in den vergangenen Jahren auch vollkommen neuartige Bestattungsarten:
- Ein Bestattungsunternehmen bietet Bestattungsplätze für die Asche nach der Kremation auf den höchsten Gipfeln, gewaltigen Gletschern oder in stillen Bergtälern an. Es sind Plätze der Superlative, wie das Matterhorn, die Eiger-Nordwand, Machu Picchu, ein sonstiger Fünftausender oder der Mont Blanc.
- Bekannt geworden ist auch die Ascheverstreuung in einem Lavastrom eines Vulkans.
- In der Schweiz etwa gibt es auch die Möglichkeit, die Asche eines verstorbenen Elternteils oder Ehepartners zum Edelstein pressen zu lassen, um diesen gefassten Edelstein dann z. B. als Ring zu tragen.
- Aus den USA hört man von der gewünschten Bestattung der Asche im Weltall;
- Eine weitere Variante ist die Verstreuung der Asche aus einem Heißluftballon heraus.
Sie sehen, der Fantasie der Menschen sind kaum Grenzen gesetzt.
Die Einstellung der Menschen zu unseren beiden Kirchen hat sich ebenfalls geändert. Beide Staatskirchen beklagen den nicht unerheblichen Anstieg von Kirchenaustritten. Das Verhalten der Menschen bei Todesfällen hat sich natürlich ebenfalls gewandelt:
Der Sarg mit dem Leichnam des Verstorbenen wird sofort geschlossen oder der Tote kann nur noch hinter Glas angeschaut werden. Körperkontakt wird vermieden, Gefühlsregungen werden unterdrückt.
Auch nimmt die Anzahl der bei uns lebenden Moslems zu. Diese Menschen erwarten – meines Erachtens zu Recht –, dass sie ihre Angehörigen auch bei uns nach ihren Glaubensgrundsätzen auf ihrem letzten Gang begleiten dürfen.
Dies zu ermöglichen, ist sicher auch ein Schritt zur Integration dieser Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund.
Natürlich ist es fraglich, ob wir in Deutschland oder bei uns in Baden-Württemberg alle diesen neuen Entwicklungen zulassen und mitmachen müssen.
Ich glaube aber, dass wir z. B. die Prägungen der Menschen in der früheren DDR nicht einfach übergehen können.
Richtig ist auch, dass wir um die neuen Entwicklungen auch in Deutschland und Baden-Württemberg keinen Bogen machen können, wir also auch zeitgemäße Antworten geben müssen. Andernfalls suchen sich die Menschen einfach andere Wege, um an ihr Ziel zu kommen.
Wir verlieren dadurch natürlich faktisch Einfluss auf unsere Bestattungskultur, da sich diese – jedenfalls teilweise – an unseren baden-württembergischen Vorschriften vorbei entwickeln oder andere Wege suchen.
B. Bestattungsrecht in Deutschland und in Europa
Das Bestattungswesen liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die gesetzlichen Regelungen sind daher unterschiedlich.
I. Bestattungsrecht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat seit 2009 ein geändertes Bestattungsrecht. Es hat sinnvolle neue Regelungen gebracht:
(a) Es wurde ein Bestattungsrecht für Fehlgeburten eingeführt sowie für Leibesfrüchte, die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammen, verbunden mit einer Informationspflicht für Krankenhäuser, dass Eltern diesen Rechtsanspruch auf Bestattung haben.
In diesem Zusammenhang wird im Gesetz auch klargestellt, dass Fehlgeburten und Ungeborene (soweit sie nicht von den Eltern bestattet werden) nicht mehr nur – wie bisher gesetzlich vorgesehen – hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu beseitigen, sondern vom Träger der Einrichtung unter würdigen Bedingungen zu sammeln und zu verbrennen oder zu bestatten sind.
(b) In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, besteht zwar für den Transport der Leiche weiterhin eine Sargpflicht, bei der Bestattung selbst kann der Deckel des Sarges aber abgenommen und neben dem Sarg in das Grab gelegt werden.
Diese Änderung begrüße ich ausdrücklich. Wir kommen dadurch einer langjährigen Forderung unserer muslimischen Bürgerinnen und Bürger nach.
Andernfalls waren diese bisher gezwungen, den Leichnam ihres Verstorbenen in das Heimatland transportieren zu lassen, um die Beerdigung ihren Vorstellungen entsprechend vornehmen zu können. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass dadurch teilweise nicht unerhebliche Kosten entstanden sind.
(c) Öffentliche Leichenöffnungen werden ausdrücklich verboten.
(d) Die Seebestattung wird als gleichwertige Bestattungsart anerkannt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich geregelt, dass Seebestattungen auf hoher See zu erfolgen haben und in Binnengewässern unzulässig sind.
(e) Es wurde auch eine Regelung eingeführt, dass der von der verstorbenen Person zu Lebzeiten geäußerte Wille zur Bestattungsart, dem Willen der Angehörigen vorgeht. Der „letzte Wille“ des Verstorbenen gilt hier also ebenso wie bei einem Testament.
Natürlich ist auch diese Regelung richtig, da sie das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bestätigt.
Leider war eine weitergehende Regelung zu einem noch zeitgemäßeren Bestattungsrecht nicht möglich.
II. Bestattungsrecht in anderen Bundesländern
(a) NRW hat innerhalb Deutschlands den liberalsten Umgang mit der Asche in den Urnen. Die Bestattung ist neben dem üblichen Grab auf dem Friedhof, als Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofes, auf dafür eigens genehmigten öffentlichen Plätzen als Ascheverstreuung möglich. Die Ascheaufbewahrung in einer Urne auf privaten Plätzen ist nicht erlaubt.
(b) Vergleichbare Regelungen sind auch in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg oder Thüringen vorgenommen worden.
(c) Sachsen-Anhalt wollte unter seinem Sozialminister Kley den Friedhofszwang bei der Urnenbeisetzung ganz beseitigen. Das Vorhaben wurde jedoch gestoppt und wird derzeit meines Wissens gesetzlich nicht weiter verfolgt.
III. Bestattungsrecht in der EU und der Schweiz
1. Allgemeines
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesländern – ähnlich wie in Deutschland – finden sich in der Schweiz und Österreich. Andere Länder, wie z. B. Frankreich oder Großbritannien haben zentrale gesetzliche Regelungen, die teilweise durch regionale und kommunale Vorschriften ergänzt werden können.
Dänemark und die Niederlande kommen hingegen mit übergeordneten landesweit gültigen Gesetzten zum Friedhofs- und Bestattungsrecht aus.
Dies als Allgemeines vorweg geschickt.
Nun zum Bestattungsrecht in der EU anhand einzelner Beispiele:
2. Einzelne EU-Länder
(a) Niederlande: In den Niederlanden besteht ein sehr liberales Friedhofs- und Bestattungswesen. Es können sowohl Friedhöfe als auch Krematorien kommunal oder privat betrieben werden. Der Anteil der Erd- bzw. Feuerbestattungen ist in den Niederlanden etwa gleich hoch.
Krematorien werden von Gemeinden, Stiftungen, Versicherungsgesellschaften und von Privatunternehmen betrieben.
Krematorien verstehen sich als kundenorientierte Dienstleister und bieten ein breites Dienstleistungsangebot. Die Bestattung kann u. a. auf Aschestreuwiesen, in Urnenhainen, in Kolumbarien oder als See- oder Flugzeugbestattung durchgeführt werden.
Es besteht kein Friedhofszwang. Für die Grabmäler auf Friedhöfen gibt es kaum Reglementierungen.
(b) Dänemark: In Skandinavien sind die Friedhöfe in hohem Anteil von Feuerbestattungen bzw. anonymen Bestattungen geprägt.
Viele großstädtische Friedhöfe zeigen weite von Grabmälern freie Rasenflächen. Dies gilt nicht zuletzt für Dänemark, obwohl das Bestattungswesen zum größten Teil in den Händen der Kirche liegt.
Rund 70 % aller Toten werden in unserem nördlichen Nachbarland eingeäschert. Das Friedhofswesen ist liberaler, d. h. viel weniger von Reglementierungen geprägt. Weil zudem die Grabsteine im Vergleich zu Deutschland recht preiswert sind, werden häufig individuell kreierte Steine aufgestellt.
Ein weiterer Unterschied besteht: Aschenkapseln sind keine Pflicht, daher gibt es mehr Spielraum zur Gestaltung der Urnen. Nicht selten werden die Urnen auch von Hinterbliebenen bemalt.
(c) Schweiz: In der Schweiz hat die Idee der Naturbestattung neue Formen angenommen.
Vor einiger Zeit ist der erste sog. „Friedwald“ eingerichtet worden, genauer gesagt in Mammern / Kanton Thurgau. Rein äußerlich ist von einem Bestattungsplatz wenig zu erkennen. Die Idee dieses von einem Verein betriebenen „Friedwalds“ liegt darin, die Aschenbestattung mit landschaftlich schöner Umgebung, vor allem aber mit Bäumen zu verbinden. Schließlich kann in der Schweiz die Asche an jedem beliebigen Ort beigesetzt werden. Die menschlichen Überreste werden mittels einer Röhre in einen bestimmten, käuflich erworbenen Baum eingelassen und dann im Friedwald gepflanzt. Kleine Hinweistäfelchen an den Bäumen sind vorgesehen.
Eine andere Form der „Naturbestattung“ wird auf der Alp Spielmannda im Freiburger Land praktiziert. Diese Alp wird von einem Verein als „Natur- und Grabstätte“ geschützt.
Die Asche wird ohne Urne im Mittelfeld der Alp, der von Alpenrosenbüschen bewachsen ist, ohne Erinnerungszeichen beigesetzt und anschließend der Natur überlassen.
Die Urne wird an jeden persönlich übergeben. Die Asche kann in jedem oberirdischen Gewässer verstreut werden.
Darauf hinzuweisen ist auch, dass das Bestattungswesen in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, kantonal geregelt ist. Auf nationaler Ebene definiert lediglich Art. 7 der Bundesverfassung, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen sei. Gemeinsamer Nenner aller Organisationsformen ist, dass die Bestattung schicklich sein soll. Ob dafür Kosten verlangt werden, ist aber von Kanton zu Kanton und je nach Landesregion verschieden. In Zürich beispielsweise ist die Bestattung unentgeltlich.
(d) Großbritannien: Teilweise ganz ähnliche Ziele verfolgt das 1991 in Großbritannien gegründete „Natural-Death-Centre“. Es fördert die Einrichtung sog. Naturfriedhöfe.
Auf diesen Begräbnisplätzen kommt ein Baum statt eines Steines auf jede Ruhestätte. Im Übrigen unterstützt das „Natural-Death-Centre“ häusliches Sterben ebenso wie selbstorganisierte Bestattungen.
Als Öffentlichkeitsarbeit dient der jährliche „English Day of Dead“, der jeweils am 2. Sonntag im April veranstaltet wird.
Übrigens ist auch in Großbritannien das private Verstreuen der Asche möglich – wo immer man möchte.
Von einer solchen Reise mit der Aschenurne handelt der Roman „Letzte Runde“ des britischen Schriftstellers Graham Swift. Ziel ist die südenglische Küste, wo – so der Wunsch des Verstorbenen – die Asche von seinen vier Freunden ins Meer gestreut werden soll.
Übrigens: In Großbritannien ist die Feuerbestattung die Regel.
(e) Italien: Das italienische Bestattungs- und Friedhofsrecht befasst sich vor allem mit hygienischen, weniger mit wirtschaftlichen, Aspekten.
Die gesetzlichen Richtlinien für das Friedhofs- und Bestattungswesen basieren auf einem Gesundheitsgesetz, das für das gesamte italienische Staatsgebiet gültig ist. In jüngster Zeit ist eine föderalistische Reform des italienischen Staates durchgeführt worden, die den Regionen und Gemeinden mehr Befugnisse in der Sache zusteht.
Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise in Ligurien künftig erlaubt sein soll, die Asche von Verstorbenen dem Meer oder einem Fluss zu übergeben oder sie in den Bergen zu verstreuen. Das Ausbringen der Asche in den Bergen darf nur in einem Mindestabstand von 50 m zu Gebäuden, befahrenen Straßen oder Skipisten und in Gegenwart eines Vertreters der Gemeinde erfolgen, der den Akt registriert.
Auch in Italien kann die Urne mit nach Hause genommen werden.
C. Zusammenfassung und Ausblick
Meine Ausführungen haben gezeigt, dass die Bestattungskultur und damit auch natürlich das Bestattungsrecht, einem stetigen Wandel unterworfen sind.
Dies zeigt auch eine Umfrage, die allerdings aus dem Jahre 1998 stammt:
Danach wünschten sich 25 % der Bevölkerung in Deutschland, dass man sich die Grabstätte so gestalten darf, wie man will.
Immerhin 1/5 aller Befragten möchte die Asche von Verstorbenen mit nach Hause nehmen können, wie das in vielen EU-Ländern bereits heute der Fall ist.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Forderung nach einer weiteren Liberalisierung der Friedhofs- und Bestattungskultur, auch der Grabmalvorschriften, entwickeln und auch weitere Freiräume schaffen wird.
Ich meine, dass insgesamt das Selbstbestimmungsrecht des Toten zu seinen Lebzeiten große bzw. größere Bedeutung haben sollte. Dies ist natürlich Ausfluss des Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen, das aus Art. 1 und 2 GG abgeleitet ist und nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung mit dem Tode nicht endet.
Wir dürfen über Hab und Gut in einem Testament verfügen.
Wir dürfen darin auch regeln, dass z. B. nicht die Kinder oder der Ehegatte zum Erben berufen werden. Einzige Schranke ist das Gebot der Sittenwidrigkeit.
Wir dürfen auch sanktionslos aus dem Leben scheiden.
Wir dürfen Vorsorgevollmacht errichten und darin auch eine Patientenverfügung verankern.
Wenn es aber um den allerletzten Gang, nämlich um unsere Beerdigung geht, werden Schranken aufgebaut, die meines Erachtens so heute nicht mehr zeitgemäß sind.
Wir sollten gemeinsam nach Wegen suchen, nach einem vielfältigen Umgang mit den Toten.
Das oben genannte Umfrageergebnis zeigt, dass sich 1/4 der Deutschen mehr Formen der Bestattung wünschen, als heute erlaubt sind.
Die EU-Nachbarländer zeigen, dass dies möglich ist, ohne dass ethische oder religiöse Probleme entstehen.
Neue Formen der Trauer sind entstanden, auch neue Orte abseits der uns bislang geläufigen Friedhöfe und Grabstätten.
Vielleicht geht bei uns in Erfüllung, was ein Besucher am 12. April 1995 in das Kasseler Museum für Sepulkralkultur schrieb:
„(…) dass Sterben zum Leben gehört, d. h. auch hier darf ruhig etwas mehr Farbe bekannt werden.“
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Es gilt das gesprochene Wort.)
|
|
|
29.07.2009 DDR-Diktatur
|
Redemanuskript zur aktuellen Debatte im Plenum „Erinnerung an DDR-Diktatur wach halten“ am 29.07.2009
Anrede, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution und dem Mauerfall hat das Geschichtsbewusstsein, was die DDR angeht, einen Tiefpunkt erreicht. - Helmut Schmidt und Helmut Kohl waren DDR-Politiker. - Erich Honecker hat in der Bundesrepublik regiert. - Die Alliierten, d. h. hauptsächlich die USA, haben die Berliner Mauer gebaut. - Stasi, Todesstrafe bis 1987 und Misswirtschaft: Fehlanzeige! Die DDR wird teilweise als Fabelland gesehen. Die DDR ist keine Diktatur gewesen, sondern die Menschen haben sich wie überall nur anpassen müssen. - die SED-Diktatur wird als Sozialidyll, als Kinder- u. Umweltparadies gesehen. Anrede, dieses sind nur einige sehr erschütternde Ergebnisse eines Forschungsprojekts SED-Staat der Freien Universität Berlin. Gefragt wurden Schülerinnen und Schüler in Berlin sowie in vier weiteren Bundesländern. Gefragt wurde auch, wo der Volksaufstand stattfand und wo bis 1987 die Todesstrafe Gesetz war. Dass die Antwort DDR war, glauben nur 17 % der Schüler in den neuen und 26 % der Schüler in den alten Bundesländern. Aus mangelndem Faktenwissen ergibt sich ein Geschichtsbild der DDR, das keinerlei Maßstäbe hat für eine Unterscheidung zwischen Demokratie und Diktatur. Ganz problematisch ist aber: Nach einer neuen Umfrage wollen 40 % der Ostdeutschen dem Sozialismus eine neue Chance geben und sogar 50 % wünschen sich Errungenschaften aus der DDR zurück. Anrede, besonders problematisch wird die ganze Situation jedoch dadurch, dass auch führende SPD-Politiker die DDR-Diktatur verharmlosen, verniedlichen und folklorisieren. Im übrigen wird eine Fortsetzung der von mir soeben zitierten Studie von Professor Klaus Schroeder von einigen SPD-Ländern bewusst boykottiert. Die Bundesländer Brandenburg, Berlin und auch Rheinland-Pfalz beteiligen sich an der Studie nicht. Ich finde es einfach unerträglich, wenn der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, öffentlich behauptet, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Wörtlich der Ministerpräsident: „Ich verwehre mich dagegen, die DDR als totalen Unrechtsstaat zu verdammen, in dem es nicht das kleinste bisschen Gutes gab (…)“. Und weiter Sellering: „Die alte Bundesrepublik hatte auch Schwächen, die DDR auch Stärken.“ Ganz ähnlich äußerte sich die SPD-Bundespräsidentenkandidatin, Frau Gesine Schwan, kurz vor der Wahl. Sie meinte kurz vor der Wahl, sie lehne die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR ab, weil der „diffus“ sei. Der Begriff, „impliziert, dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist. So weit würde ich im Hinblick auf die DDR nicht gehen.“ Vergleichbar äußerte sich auch der ehemalige Bundestagspräsident der SPD Wolfgang Thierse, wenn er meinte: „Dass man die DDR immerfort an den Begriff Unrechtsstaat bindet, halte ich für überflüssig.“ Anrede, es ist natürlich menschlich, unangenehme und schlechte Erlebnisse zu verdrängen und zu vergessen und die guten Erlebnisse zu verklären. Selbstverständlich denken etwa die meisten Menschen gerne an die schönen Seiten ihrer Jugend zurück – selbst wenn sie diese in einer Diktatur verbracht haben. Doch auch solche positiven Erinnerungen können nicht das Unrecht ungeschehen machen, das gleichzeitig anderen, vielleicht auch ihnen selbst, zugefügt wurde. Denn wie viele Lebenswege verbaute der SED-Staat jungen Menschen, weil er zum Beispiel bekennende Christen oder andere Abweichler von der Staatsdoktrin nicht studieren ließ. Doch auch vielen anderen wurde die gewünschte Ausbildung von oben herab verweigert. Durch das Verdrängen der dunklen Seiten wird aus der DDR noch lange kein Rechtsstaat! Anrede, ein paar Zahlen zum SED-Staat DDR: - 18 Mio. Menschen waren Insassen des größten Freiluftgefängnisses der Welt. Wer die innerdeutsche Grenze unerlaubt passieren wollte, wurde erschossen. - Beim Versuch, die DDR-Grenze zu überschreiten, wurden zwischen 700 und 800 Menschen von Volkspolizisten oder von automatischen Schießanlagen ermordet. - Wer plante, die DDR zu verlassen, wurde wegen des Verdachts auf Republikflucht meistens zu Freiheitsstrafe verurteilt. - Die wichtigste Säule im Herrschafts- und Repressionssystem der DDR war die Verweigerung der Reisefreiheit. - Der größte Arbeitgeber in der DDR war die Stasi. Bei ihr waren 1989 rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, mehr als bei der regulären Volkspolizei. Hinzu kam ein Heer von Informanten, die sog. „inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM), deren Zahl teilweise bis auf 180.000 gesteigert wurde. - Rechtsstaatliche Prinzipien wurden nur vorgespielt. Die Gerichte wurden durch SED und Stasi manipuliert. Die DDR-Gerichte fällten bis 1987 in politischen Verfahren 209 Todesurteile, von denen 142 vollstreckt wurden. - Für insgesamt 33.755 politische Gefangene endete das Gefängnis mit einem „Freikauf“ durch die Bundesrepublik Anrede, man muss schon ein besonders nachgiebiges und großzügiges Verständnis für die DDR haben oder auf dem linken Auge blind sein, um angesichts dieser erschütternden Fakten einen Unrechtsstaat in Zweifel zu ziehen. Was war die DDR denn sonst? Ein kleiner Unrechtsstaat, ein bisschen Unrechtsstaat? Selbst wenn: - die Kinderbetreuung gut war, - die DDR vorgetäuschte Vollbeschäftigung hatte, - die Mieten günstig waren, - die Menschen sich gegenseitig geholfen haben, wird dadurch der Stasi-Überwachungs- und Einsperrstaat natürlich nicht beseitigt und nicht besser. Anrede, es ist dringend erforderlich, dass es bei uns eine intensive Auseinandersetzung in Schule und Gesellschaft mit der DDR-Diktatur gibt. Wir müssen allen Menschen in Deutschland den Unterschied zwischen einer Diktatur und der Demokratie klar und verständlich machen. Wer hier die Grenzen verwischt oder relativiert, gefährdet unseren Rechtsstaat und damit unsere Freiheit. Ein verzerrtes Bild von der DDR, gerade bei den jungen Menschen, unterwandert unsere Demokratie. Ich bin daher unserem Kultusminister Helmut Rau sehr dankbar, dass er in unseren Schulen das Wissen über die DDR stärken will. Dies hat er bereits in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU und FDP angekündigt und nunmehr auch umgesetzt. Danach hat der Kultusminister: - alle Schulen aufgerufen, die DDR-Geschichte in Projekttagen zum Gegenstand des schulischen Lernens zu machen. - das neue Internetportal „Die DDR im Unterricht“ eingerichtet, das Lehrkräften kostenlose Unterrichtsmaterialien und Informationspakete bietet. - landesweite Fortbildungskampagnen zum Thema „20 Jahre friedliche Revolution in der DDR“ gefordert. Anrede, natürlich können die Schulen nicht alles leisten. Die Aufklärung über die beiden Diktaturen auf deutschem Boden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind aufgerufen und gefordert, unser Kinder und Enkel über unsere Geschichte zu unterrichten. Nur wenn wir unsere Vergangenheit kennen, können wir auch unsere Zukunft gestalten. Sorgen wir also dafür, dass wir alle unsere Vergangenheit so wahrnehmen, wie sie war und nicht so, wie wir uns sie wünschen.
|
|
|
15.07.2009 60 Jahre Grundgesetz
|
Redemanuskript Kreismitgliederversammlung am 15.07.2009 „60 Jahre Grundgesetz“
Anrede,
- Freude, dass Sie alle unsere Einladung erhalten haben und auch heute Abend hier zu uns nach Friedrichshafen in die Zeppelin University gekommen sind. - Ich freue mich, dass der Hausherr, Prof. Dr. Stefan A. Jansen, ebenfalls gekommen ist. Natürlich freue ich mich ganz besonders, dass Sie, Herr Prof. Jansen, uns die Möglichkeit gegeben haben, diese Veranstaltung in Ihrem Hause durchzuführen. Dafür herzlichen Dank! - Ein ganz besonderer Gruß gilt dem Hauptredner unsers heutigen Abends, Herrn Prof. Dr. Ulrich Goll, stellv. Ministerpräsident und Justizminister sowie stellv. Landesvorsitzender der FDP. Als ich Sie auf die Idee einer Veranstaltung zum Thema „60 Jahre Grundgesetz“ hier im Bodenseekreis angesprochen habe, haben Sie umgehend zugesagt. Dafür, sehr geehrter Herr Justizminister, lieber Ulli, herzlichen Dank! Der Bodensee und Friedrichshafen sind nicht ganz unbekannt: In Überlingen geboren, in Bodman aufgewachsen. An der Universität Konstanz promoviert, sind wir uns zum ersten mal begegnet. Am Landratsamt Bodenseekreis die erste Stelle. Ergo: Tiefe Verbindungen zum Bodensee. Nochmals herzlich Willkommen in deiner alten Heimat. - Ich freue mich, dass einige kommunale Mandatsträger der FDP gekommen sind: > die künftige Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag des Bodenseekreises, Frau Eryka Goll > die FDP-Stadträtinnen von Friedrichshafen, Frau Gaby Lamparsky, außerdem auch Ortsvorsitzende der FDP, und Frau Gerlinde Ames. > der neugewählte Gemeinderat Hoher aus Salem > der ebenfalls neugewählte Gemeinderat aus Meersburg, Herr Metzler. - Es freut mich natürlich besonders, dass auch kommunale Mandatsträger aus anderen Parteien gekommen sind. Ich hoffe, Sie fühlen sich bei den Liberalen wohl. - Es ist für mich eine besondere Ehre, dass auch einige Bürgermeister aus dem Bodenseekreis den Weg nach Friedrichshafen gefunden haben. Ich begrüße: > Herrn Bürgermeister Lamm aus Uhldingen-Mühlhofen > Herrn Bürgermeister Spieth aus Eriskirch und > Herrn Bürgermeister Brütsch aus Meersburg Seien Sie uns willkommen! - In manchen Berufen müssen täglich die Gesetze und damit natürlich auch das Grundgesetz angewendet werden. Hierzu zählen natürlich in erster Linie die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte Ich freue mich, dass einige heute Abend hier her gekommen sind. Die Zeit lässt es leider nicht zu, alle einzeln zu begrüßen. Stellvertretend für die Richter und Staatsanwälte begrüße ich herzlich: > die Präsidentin des Landgerichts Ravensburg, Frau Horz, > die Direktorin des Amtsgerichts Biberach, Frau Wiggenhauser, > den leitenden Oberstaatsanwalt von Ravensburg, Herr Heister und > den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Herr Barsch - Ich freue mich auch sehr, dass weitere Mandatsträger der FDP heute hier hergekommen sind. Begrüßen Sie mit uns: > den Ortsvorsitzenden von Salem, Herr Friedrich Menzel > die Ortsvorsitzende von Überlingen, Frau Jutta Engeser-Zacharzewski > den Ortsvorsitzenden von Meersburg, Herrn Andreas Heinemann > den Ortsvorsitzenden des Ortsverbandes Nördliches Schussental, Herrn Paul > den Ortsvorsitzenden von Weingarten, Herrn Großmann sowie > den Bezirksvorsitzenden der JuLis Württemberg-Hohenzollern, Herrn Bader und > den Kreisvorsitzenden der JuLis Ravensburg-Bodensee, Herrn Strasser Seien Sie uns alle willkommen! Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass ich keine weitere Persönlichkeit vergessen habe. Ich bitte bereits jetzt dafür um Entschuldigung. Selbstverständlich sind Sie alle herzlich willkommen. Zuletzt darf ich herzlich begrüßen die Pressevertreter von Südkurier und der Schwäbischen Zeitung. Seien Sie uns herzlich willkommen! Anrede, auf die Frage nach der entscheidenden Bedeutung des Grundgesetzes, hat Theodor Heuss einmal geantwortet, dass sie für ihn in der Versöhnung der deutschen politischen Eliten mit dem parlamentarischen System des Westens liege. Anrede, für mich ist die Geschichte des Grundgesetzes eine einzige Erfolgsgeschichte! Sie ist – wie wir heute sehen – nicht nur eine Versöhnung mit dem parlamentarischen System des Westens sondern auch mit den parlamentarischen Systemen des Ostens. Die Väter des Grundgesetzes waren sehr weise, oder ich würde einfach sagen: Sie waren gescheit! Schließlich gibt es keine einzige bedeutsame Frage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, auf die das Grundgesetz nicht die richtige Antwort gegeben hatte. Ich verkenne nicht, dass hier teilweise die Hilfe des Bundesverfassungsgerichts erforderlich war, um das Grundgesetz durchzusetzen. Dies gilt für die Einbindung Deutschlands in die EU und ebenso auch bei der Wiedervereinigung der beiden Deutschen Staaten 1990. Das Grundgesetz hat insbesondere die Einheit Deutschlands immer festgeschrieben und nie aufgegeben. Damit war es nach der friedlichen Revolution 1989 und bei der Wiedervereinigung im Jahre 1990 auch problemlos möglich, die Einigung der beiden Staaten ohne eine neue Verfassung zu schaffen. Anrede, ich komme zum Schluss: Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es stellt in unserer Demokratie das Parlament als direkte Vertretung dieser Menschen in den Mittelpunkt. Ich bin froh und dankbar, dass meine Generation das Glück hat, diese Errungenschaft zu erleben und Zeuge dieser Erfolgsgeschichte gewesen zu sein. Ich freue mich auf die Zukunft mit unserem Grundgesetz und gebe nunmehr Herrn Prof. Dr. Jansen das Wort.
|
|
|
09.07.2009 Patientenverfügung
|
Redemanuskript zur Debatte im Plenum am 09.07.2009 "Endlich Rechtssicherheit durch Patientenverfügung - Konsequenzen für die Menschen im Land"
Anrede, der Bundestag hat am 18.06.2009 den Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Stünker / SPD, Kauch / FDP u.a. beschlossen. Damit wird in der Zukunft endlich mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz ist auch die konsequente Umsetzung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2003. Der BGH hatte beschlossen, dass lebensrettende oder -verlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen bei Menschen unterbleiben müssen, wenn der Patient zuvor seinen Willen z. B. in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Damit wurde vom Bundesgerichtshof juristisch klargestellt, dass der Patientenwille auch am Lebensende, wenn der Mensch selbst nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu bestimmen, von seinem Betreuer, seinem Bevollmächtigten und insbesondere den behandelnden Ärzten umgesetzt werden muss, wenn dieser Wille von dem Patienten zuvor entsprechend geäußert wurde und auch festgestellt werden kann. Dieser Beschluss wurde teilweise jedoch nicht berücksichtigt. Die Ärzte hatten Probleme mit diesem Beschluss, so dass eine gesetzliche Regelung erforderlich war. Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 18.01.2006 bereits einen Antrag gestellt, die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln um damit das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie von nicht einwilligungsfähigen Patienten zu stärken. Anrede, mit dem jetzigen Gesetz wird endlich, nach sechsjähriger Debatte im Bundestag und in verschiedenen anderen Gremien, mehr Rechtssicherheit für die Menschen geschaffen. Es wird auch Rechtssicherheit dafür geschaffen, dass die bisherigen Patientenverfügungen weiter Gültigkeit haben! Anrede, wie ist die Situation? Sie gehen zu einem Arzt. Dieser empfiehlt Ihnen nach eingehender Untersuchung, sich operieren zu lassen. Rechtlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich operieren oder nicht! Dieses Entscheidungsrecht folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Probleme bereiten aber die Fälle, in denen der Mensch aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. Die Frage tut sich dann auf, wer soll bestimmen? Die Ärzte mussten den mutmaßlichen Willen der Patienten erforschen. Wir sind uns alle einig: Dies ist außerordentlich schwierig! Im Zweifel haben sich die Ärzte häufig für eine Fortsetzung der Behandlung entschieden. Dies war für die Patienten teilweise sehr qualvoll. Auch war es rechtlich außerordentlich umstritten, ob die Patientenverfügung Wirksamkeit entfaltete, und wenn ja, welche? Anrede, nunmehr hat der Bundestag Rechtssicherheit geschaffen. Die Rechtssicherheit hat er auch geschaffen für 8 Mio. Menschen, die bereits eine Patientenverfügung errichtet hatten. Diese können sich jetzt darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet werden muss. Der Bundestag hat beschlossen, dass die bisher errichteten Patientenverfügungen weiterhin Wirksamkeit haben. Das Gesetz sieht im einzelnen vor: - Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. - Eine Patientenverfügung ist verbindlich, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, wenn der Patientenwille der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht. - Der Betreuer / Bevollmächtigte trifft die Entscheidung über die Durchführung und Fortdauer der ärztlichen Behandlung nach dem Arzt und Betreuer den Patientenwillen erörtert haben. - Nur noch in Konfliktfällen entscheidet das Vormundschaftsgericht. Durch diese Änderung im Betreuungsrecht wird jetzt also sichergestellt, dass die Behandlungsfeststellungen in einer Patientenverfügung für alle bindend anerkannt werden müssen, also auch für die Ärzte! Das Gesetz schreibt also keine schematische Umsetzung der Patientenverfügung vor! Nur dann, wenn die Festlegung nach übereinstimmender Überzeugung von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt, wird der Patientenwille umgesetzt. Eine komplizierte ärztliche Beratungspflicht vor der Errichtung einer Patientenverfügung oder eine obligatorische Beteiligung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich. Ebenso ist zu begrüßen, dass die notarielle Beurkundungspflicht für eine Patientenverfügung nicht festgeschrieben wurde. Wer will, darf natürlich seine Patientenverfügung vor einem Notar beurkunden lassen, er muss aber nicht. Anrede, durch dieses Gesetz wird kein Mensch bei uns gezwungen, eine Patientenverfügung zu errichten. Die Menschen haben es also in der Hand selbst dafür zu sorgen, für zukunftsfähige Zeiten ihrer eventuellen Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen und eine Patientenverfügung errichten. Wenn sie dies nicht tun, müssen die dann Beteiligten, also die Ärzte, Betreuer bzw. Bevollmächtigte etc. wie bisher den mutmaßlichen Patientenwillen erforschen und dann danach entscheiden. Mit diesem Gesetz hat der Gesetzgeber für alle klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit endet. Zwangsbehandlung und langes Leiden eines Menschen gegen den eindeutig geäußerten Patientenwillen schließt das Gesetz also aus. Das Gesetz achtet vielmehr die höchstpersönlich getroffene Entscheidung des einzelnen Menschen in jeder Phase seines Lebens. Damit wurde dem Programmgrundsatz in Art. 1 unseres Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" weitere Geltung verschafft.
|
|
|
08.07.2009 Elektronische Fußfessel
|
Redemanuskript Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsfrage (EASTVollzG)
Anrede, durch die Föderalismusreform I von 2006 sind die Länder allein zuständig für den Strafvollzug. Damit hat Baden-Württemberg die Möglichkeit, seinen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug selbst weiter zu entwickeln, ohne auf die anderen Länder oder die Bundesregierung warten zu müssen. Bereits im Jahr 2002 wurde eine Gesetzesinitiative von Baden-Württemberg durch die Grünen im Bundestag gestoppt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag Volker Beck meinte die elektronische Fußfessel sei "kriminalpolitisch überflüssig". Ferner meinte er, der elektronische Hausarrest sei zudem "mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht nicht zu vereinbaren". Ich meine, dass beide Begründungen nicht überzeugen: 1. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll. 2. Er verletzt schon gar nicht Menschenrechte. Schließlich besteht die Alternative im Strafvollzug in einer JVA. Ich weiß beim besten Willen nicht, was die Menschenrechte mehr beeinträchtigt. Mit dem Gesetz wollen wir einen Modellversuch starten. Natürlich ist dieser elektronisch überwachte Hausarrest kein Allheilmittel. Nur ausgewählte Straftäter, die bisher ins Gefängnis mussten, dürfen "technisch überwacht" jetzt zu Hause bleiben. In § 2 werden zwei unterschiedliche Formen des Hausarrestes geregelt: - die Ersatzfreiheitsstrafe und - die Entlassungsvorbereitung. In § 4 werden sehr genau die Voraussetzungen für den Hausarrest geregelt: 1. Der Gefangene muss sein Einverständnis zum Hausarrest mit der elektronischen Aufsicht erklären. 2. Der Gefangene muss über eine Wohnung oder eine andere geeignete feste Unterkunft verfügen und bereit sein, den zuständigen Mitarbeitern im Rahmen des Programms Zugang jederzeit zu gewähren. 3. Die Wohnung des Gefangenen muss über einen angeschlossenen Telefonapparat verfügen, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen beaufsichtigt werden soll. 4. Andere Personen, die mit dem Gefangenen in derselben Wohnung leben, müssen einverstanden sein, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen in der Wohnung beaufsichtigt werden soll. 5. Der Gefangene muss seiner Arbeits- und Ausbildungsstelle nachgehen können. 6. Der Gefangene muss bereit sein, sich einem im voraus vereinbarten Tages- und Wochenablauf sowie weiteren Anweisungen zu unterziehen. Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, kann der elektronische Hausarrest gemäß § 4 Abs. 2 widerrufen werden. Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Körper befestigt wird wie eine größere Armbanduhr. Der Sender meldet, ob sich der Gefangene zu den angeordneten Zeiten in der Wohnung oder ab wegen seiner Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht automatisch informiert. Anrede, ich komme also zum Ergebnis: Der Hausarrest mit elektronischer Überwachung, die sog. elektronische Fußfessel ist in jeder Richtung zu begrüßen und bringt große Vorteile und Chancen; Die Vollzugsform ist eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Strafvollzug. Durch den Hausarrest wird der Gefangene nicht mehr aus seiner gewohnten sozialen Umgebung herausgerissen. Er kann bei seiner Familie wohnen bleiben. Der Gefangene kann seinen Arbeitsplatz behalten. Der Strafvollzug ist humaner und enthält gleichzeitig eine Warnfunktion. Der elektronische Hausarrest spart Haftplätze und damit Kosten. Ergebnis: Nur Vorteile. Dem Justizminister und seinen Mitarbeitern danke ich für die konsequente Umsetzung der Gesetzesvorlage. Ihnen meinen sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen in diesem hohen Hause rate ich, der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zuzustimmen. Sie helfen damit, dem Strafvollzug in Baden-Württemberg in seiner Entwicklung. Wir sind auf einem guten Wege. Stehen Sie nicht im Wege, helfen Sie mit!
|
|
|
26.06.2009 Grußwort
|
Grußwort anlässlich der Mitgliederversammlung des Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am 26.06.2009 in Pforzheim
Anrede, herzlichen Dank für Ihre Einladung zu Ihrer heutigen Mitgliederversammlung. Ich bin gerne gekommen. Das gibt mir auch Gelegenheit, mich bei Ihnen für Ihre Arbeit zu bedanken. Wir wissen alle, dass die baden-württembergischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in den allermeisten Vergleichen mit anderen Bundesländern vordere, d. h. Spitzenplätze einnimmt. Wir haben die kürzesten Verfahrenslaufzeiten. Dafür sind natürlich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren an erster Stelle verantwortlich! Dies ist natürlich nur möglich durch Ihr großes Engagement. Dafür danke ich Ihnen herzlich! Eine gut funktionierende Justiz ist natürlich ein Standortvorteil. Und eine gut funktionierende Justizverwaltung sind eindeutige Standortvorteile, nicht nur innerhalb Deutschlands sondern auch im internationalen Vergleich. Die Bilanz wird natürlich noch besser, wenn wir berücksichtigen, dass in der Justiz seit 1995 bis heute fast 1.000 Stellen abgebaut worden sind. Ursprünglich sollten noch mehr Stellen abgebaut werden. Wir konnten allerdings in der Koalitionsvereinbarung 2006 erreichen, dass für die laufende Legislaturperiode auf die Streichung von weiteren 334,5 Stellen verzichtet wurde. Außerdem wurden im Haushalt 2009 fünf Stellen für weitere Richter und 10 Stellen für Staatsanwälte neu geschaffen. Auch bei den Sozialgerichten konnte erreicht werden, dass 15 Richterstellen neu besetzt werden konnten. Es ist gut, dass die Personalsituation durch diese Maßnahmen verbessert werden konnten. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt dies ausdrücklich. Die Zeit bleibt aber nicht stehen. Auch für die nächsten Jahre geht die Arbeit nicht aus: Schlagwortartig möchte ich die bevorstehenden Vorhaben kurz beleuchten: - Noch in diesem Jahr wird das Gesetz über die elektronische Aufsicht im Vollzug zur Freiheitsstrafe, der sog. Elektronische Hausarrest erlassen werden. Es geht hier um die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe. Damit soll eine verfassungsrechtliche ausreichende gesetzliche Grundlage für die elektronische Aufsicht im Strafvollzug (die sog. Elektronische Fußfessel) geschaffen werden. Die elektronische Aufsicht soll zulässig sein bei der Ersatzfreiheitsstrafe und bei Entlassungsvorbereitungen. Es handelt sich um einen Modellversuch. Ich gehe davon aus, dass dieser Modellversuch erfolgreich sein wird. - Ferner wollen wir in diesem Jahr noch das Justizvollzugsgesetzbuch verabschieden. Dieses Gesetz ist in vier Bücher gegliedert. Es behandelt den Justizvollzug im Land. Das Gesetz verfolgt das Ziel im Land Baden-Württemberg die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs insgesamt umzusetzen. - Wir müssen uns auch überlegen, wie es möglich ist, die Richter und Staatsanwälte besser durch Personal zu unterstützen. Als Stichwort nenne ich den sog. Richterassistenten - Besonders begrüße ich auch den neusten Vorschlag unseres Justizministers, eine zentrale Testamentsdatei in Deutschland einzuführen, um dadurch die Erben schneller ermitteln zu können. Bei all diesen Vorhaben müssen wir natürlich berücksichtigen, dass wir uns in einer tiefgreifenden Finanz- und Wirtschaftskrise befinden. Die finanzwirtschaftliche Lage unseres Landes wird dadurch natürlich verschärft. Die jüngste Steuerschätzung von Mai weist auf drastische Steuerausfälle hin. Prognostiziert werden Steuerausfälle für alle öffentliche Haushalte. Allein für das Land Baden-Württemberg ist mit Steuer-Mindereinnahmen zwischen 800 Mio. Euro im Jahr 2009 bis zu 3 Mrd. Euro im Jahr 2012 zu rechnen. Diese Situation und die Steuerausfälle werden natürlich auch nicht vollkommen spurlos an der Justiz vorbeigehen.
|
|
|
23.04.2009 Jugendkriminalität
|
Redemanuskript zum Thema Jugendkriminalität
Anrede, um die Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen, ist eine schnelle staatliche Reaktion erforderlich, ganz nach dem Motto: "Die Strafe muss auf dem Fuße folgen!" Baden-Württemberg hat bei den Verfahrens-laufzeiten im bundesweiten Vergleich mit die kürzesten Zeiträume. Auch konnte die Verfahrensdauer, vom Beginn des Ermittlungsverfahrens, i. d. R. bei der Polizei, bis zur Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft von 2,8 Monate im Jahre 2004, auf 2,6 Monate im Jahre 2007 gekürzt werden. Baden-Württemberg gehörte 2006 zu den Bundesländern, die die kürzesten Verfahren aufweisen konnten bei Verhandlungen vor den Jugendrichtern, vor den Jugendschöffengerichten und vor den Jugendstrafkammern der Landgerichte, den Ländern mit den kürzesten Das "Haus des Jugendrechts" in Bad Cannstatt hat zu einer spürbaren Verkürzung der Bearbeitungszeiten geführt: 1998 lagen zwischen Eingang bei der Polizei und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft 105,1 Kalendertage. Durch das Modellprojekt "Haus des Jugendrechts" konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf 51 Kalendertage reduziert werden, d. h. die Verfahrensdauer wurde um mehr als die Hälfte gekürzt. Im Jahre 1998 betrug die Zeitspanne zwischen Eingang bei der Polizei und der ersten gerichtlichen Hauptverhandlung noch 229,9 Kalendertage. Diese konnte im Evaluationszeitraum im "Haus des Jugendrechts" auf 105 Kalendertage, also ebenfalls um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Die guten Erfahrungen aus dem kooperations-orientierten Ansatz der Arbeit im "Haus des Jugendrechts" waren Modell für eine Optimierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität im gesamten Land. Am 01. Januar 2005 traten die gemeinsamen Richtlinien des Justiz-, Innen- und Sozialministeriums in Kraft zur Förderung von Diversionsmaßnahmen und Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe bei Straftaten jugendlicher und heranwachsender Beschuldigter. Darin wurden bewusst Elemente aufgegriffen, die das Haus des Jugendrechts kennzeichnen. z. B. · das Wohnortprinzip bei der polizeilichen Sachbearbeitung; · die Regionalisierung der Jugenddezernate, der Staatsanwaltschaften · sowie die frühzeitige Einbindung der Staatsanwaltschaften und der Jugendgerichtshilfe, um eine Parallel-befassung der beteiligten Stellen zu erreichen. Die Einrichtung des Modellprojekts "Haus des Jugendrechts" hat wesentliche Erkenntnisse für eine optimierte Jugendsachbearbeitung erbracht, die landesweit umgesetzt wurde. Zur Verschärfung des Jugendstrafrechts Die Landesregierung und die damit betroffenen Ministerien prüfen fortwährend, wie die Jugendkriminalität und natürlich auch deren Ursachen bekämpft werden können. Wir wollen z. B. erreichen, dass das Höchstmaß der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahren angehoben wird. Dies soll aber nur gelten für Heranwachsende, die ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Die gesamte Justiz wird von der Bevölkerung natürlich nur dann akzeptiert, wenn deren Entscheidungen auch plausibel und nachvollziehbar sind. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn es in Extremfällen zu unerträglichen Ungerechtigkeiten kommt, wenn etwa einer von mehreren Tatbeteiligten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wird und der andere, obwohl er die treibende Kraft war, lediglich 10 Jahre Jugendstrafe bekommt, weil er zur Tatzeit Heranwachsender, also noch nicht 21 Jahre alt war. Wir müssen uns daher überlegen, ob diese Regelung nicht geändert wird. Ich denke, dass die Jugendrichter die Möglichkeit haben müssen, in solchen Fällen ebenfalls auf 15-jährige Haft zu erkennen, um ein solches Ungleichgewicht zu vermeiden. Unser geltendes Jugendstrafrecht bietet weit überwiegend flexible und insbesondere auch angemessene Reaktionen und Sanktions-möglichkeiten. · § 10 JGG beinhaltet eigenständige Erziehungsmaßregeln, durch die das Gericht die Lebensführung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden auf (die das )?????? Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, · durch Gebote und Verbote regeln und dadurch eine Erziehung fördern und sichern kann. Diese Weisungen stellen keine Strafen, sondern Sanktionen und Erziehungsmaßnahmen dar, weshalb sie von vergeltenden oder repressiven Elementen weitgehend frei bleiben sollen. Diese Möglichkeiten sind sehr flexibel und geben den Richtern Erziehungsmaßregel an die Hand, die am jeweiligen Einzelfall orientiert ist. Dies soll auch so bleiben. Wir wollen keine Verschärfung des Jugendstrafrechts, sondern lediglich punktuelle Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten einführen. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg bereits 2003 den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz" im Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, den Gesetzentwurf erneut beim Bundestag einzubringen. Darauf warten wir bis heute! Die Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes sind: 1. Einführung des Warnschussarrestes neben der Verhängung einer Jugendstrafe auf Bewährung. Nach dem geltenden Recht ist die Anordnung eines Arrestes neben einer Jugendstrafe nicht möglich. Diese Norm soll geändert werden, um zu verhindern, dass jugendliche Straftäter die zu einer Bewährung verurteilt wurden, den Gerichtssaal mit dem Gefühl verlassen, es sei gar nichts passiert. Dem Jugendrichter soll mit dem Warnschussarrest eine weitere Sanktions-möglichkeit neben der bereits breiten Palette der Reaktionsmöglichkeiten des Jugend-gerichtsgesetz zur Verfügung gestellt werden. 2. Regelanwendung des allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende In einer Änderung der Vorschrift des § 105 JGG soll deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden, dass der Jugendrichter bei Verfahren gegen Heranwachsende im Regelfall das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung zu bringen hat. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb junge Menschen über 18 Jahre nicht auch strafrechtlich regelmäßig wie Erwachsene behandelt werden sollen, wenn sie nach unserer Rechtsordnung und von unserer Gesellschaft in sämtlichen übrigen Lebensbereichen für ihr Tun und Handeln voll verantwortlich eingestuft werden. Beispiel: Bestrafung von Jugendlichen bei Straßenverkehrsdelikten. 3. Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe von 10 auf 15 Jahren Durch eine Änderung des § 105 JGG soll erreicht werden, dass ein Heranwachsender zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt werden kann. 4. Abweichend vom Antrag von Baden-Württemberg sieht der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf auch die Einführung eines Fahrverbotes als eigen-ständige Sanktionsmöglichkeit vor. 5. Daneben tritt die Landesregierung dafür ein, zum Schutze der Bürger vor besonders gefährlichen Sexual, Straf- und Gewalttätern, den allgemeinen Regelung der Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende anzuwenden, die nach allgemeinen Strafrecht verurteilt werden und die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Personen zu ermöglichen, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Über eines müssen wir uns insgesamt klar sein: Die effektivste Kriminalitätsbekämpfung ist die Verhinderung von Straftaten. Aus diesem Grunde setzt die Polizei Baden-Württemberg mit einem breiten Präventionsspektrum frühzeitig bei den Ursachen von Jugendkriminalität an, sei es durch die kommunale Prävention oder auch durch die Förderung kriminalpräventiver Modellprojekte im Zusammenhang mit der Landesstiftung Baden-Württemberg. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle außerdem das am 1. August 2007 in kraft getretene Jugendstrafvollzugsgesetz. Damit hat das Land eine moderne bundesweit beachtete gesetzliche Grundlage für einen modernen Jugendstrafvollzug geschaffen. Ihm zufolge steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund des Jugendstrafvollzugs in Baden-Württemberg. Das Gesetz gibt dem jungen Gefangenen ein Recht auf schulische und berufliche Bildung, sinnstiftende Arbeit und Training sozialer Kompetenzen. Dies sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung. Wir müssen erreichen, dass diejenigen Jugendlichen, die einmal gefehlt haben, nie mehr wieder ins Gefängnis kommen. Denn ein untrennbar mit der Inhaftierung oder Kasernierung verbundenes Problem ist auch das, der sogenannten "Subkultur": Junge Gefangene mit erheblichen Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen sind hier besonders gefährdet. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die beiden landesspezifischen Modellprojekte "Jugend-strafvollzug in freien Formen" geschaffen, mit den Einrichtungen "Projekt Chance". In Creglingen-Frauental und im "Seehaus Leonberg" werden insgesamt 30 junge Gefangene vorbildlich betreut. · Die wissenschaftliche Begleitung der Projekte hat gezeigt, dass · die schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen hervorragend angenommen werden, · gute Entlassungsbedingungen sichergestellt sind, · große Fortschritte bei der psychosozialen Anpassung erzielt und · negative Effekte des geschlossenen Vollzuges, insbesondere subkulturelle Einflüsse anderer Gefangener vermieden werden. Dadurch konnte die Rückfallrate deutlichreduziert werden. Die erfolgreiche Arbeit der beiden Projekte legt es natürlich nahe, diese Modelle bedarfsorientiert zu erweitern. Derzeit erwägt die Landesregierung die Errichtung einer weiteren Einrichtung im badischen Raum. Organisation, Zielgruppe und Konzeption befinden sich in der Vorplanung. Gell, da kommt noch was, oder?
|
|
|
07.12.2008 Festrede bei der Kolpingsfamilie
|
Redemanuskript im Kolping Ravensburg am Sonntag, 07.11.2008
Anrede, ich freue mich, heute zu Ihnen und mit Ihnen zum Thema "Sicherheit und Freiheit - zwei Grundrechte im Spannungsverhältnis" sprechen zu können. Es ist ein sehr aktuelles Thema, das die politische Diskussion durchzieht: Das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit in unserem Statt und unserer Gesellschaft. Kaum ein anderes Thema geht den Bürgern so nahe und kaum ein anderes Thema verlangt so stark danach, mit politischer Wirklichkeit gefüllt zu werden, wie das Verhältnis dieser beiden Begriffe. Woran liegt das? Sicherheit und Freiheit sind Grundbedürfnisse des Menschen. Seit frühester Kindheit suchen wir die Sicherheit. Bei unseren Eltern und sind auf sichere Lebensbedingungen angewiesen. Jedes Kind braucht eine sichere Umgebung, um gut aufzuwachsen. Dieses Urbedürfnis nach Sicherheit durchzieht das Leben und ist unterschiedlich ausgeprägt. Freiheit ist ebenfalls ein menschliches Urbedürfnis. Man könnte scherzhaft sagen, dass wir uns ja bereits unmittelbar nach der Geburt abnabeln wollen. Der wirkliche Freiheitsdrang wächst mit dem Erwachsenwerden und der Eigenverantwortung. Die Pubertät ist ein Lebensabschnitt, den jeder von uns kennt, mit unterschiedlichen Erfahrungen, aber immer vor dem Hintergrund, um Unabhängigkeit und Freiheit gekämpft zu haben. Wir alle erinnern uns doch noch an unsere Aussagen in unserer Pubertät: "Das lasse ich mir nicht gefallen, das will ich selbst entscheiden. Warum müsst ihr euch bloß in alles einmischen." Das Recht selbst zu entscheiden, bedeutet natürlich Freiheit! Interessanterweise empfinden wir Sicherheit und Freiheit in unseren unmittelbaren Lebenserfahrungen gar nicht unbedingt als sich ausschließende Gegensätze. Beide werden durch eine andere Empfindung zusammengeführt, die wir ebenfalls als Urerfahrung haben: Vertrauen. Ohne Vertrauen in andere Menschen und in unsere eigene Erfahrung können wir nicht leben. Vertrauen gibt uns Sicherheit und unser wachsendes Selbst-Vertrauen, das wir beim Erwachsenwerden gewinnen, gibt uns Freiheit. Im Gegensatz zur menschlichen Lebenserfahrung werden Sicherheit und Freiheit allerdings in der Politik oftmals als Gegensätze dargestellt. Dies geschieht aus ganz durchsichtigen Gründen: Die Verunsicherung von Wählern macht scheinbar starke Politikerinnen und Politiker noch wichtiger und sorgt für Stimmen. Das ist nicht besonders ehrenhaft, aber bedauerlicherweise sehr beliebt. Ich halte diesen Vortrag daher auch sehr gerne, um einige Missverständnisse aufzuklären, die in unserer schlagwortlastigen Mediengesellschaft aufkommen. Sicherheit und Freiheit sind keine natürlichen Gegensätze, sondern wir sind auf beide lebensnotwendig angewiesen: Als Mensch, als Mitglied der Gesellschaft und als Staatsbürger. Freiheit und Sicherheit bedingen sich gegenseitig. Wenn wir grenzenlose Freiheit haben, sind wir unsicher. Ja, wir sind angreifbar, wenn wir aber auch 100%ige Sicherheit haben, sind wir unfrei! Wer Angst haben muss und verunsichert ist, ist nicht mehr frei. Wer keine Freiheit mehr genießt, ist der Willkür ausgesetzt und nicht mehr sicher. Sicherheit zu gewähren, ist bei uns Aufgabe des Staates. So steht es im Grundgesetz. Deshalb haben ihm die Bürger das Gewaltmonopol übertragen, ein Kennzeichen einer zivilisierten Gesellschaft. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zur Online-Durchsuchung noch einmal unterstrichen: „Die Sicherheit des Staates als verfasste Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm gewährleistete Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sind Verfassungswerte, die mit anderen hochwertigen Gütern im gleichen Rang stehen. Dieser verfassungsrechtlichen Aufgabe kommt der Staat nach, indem er Gefahren durch terroristische und andere kriminelle Bestrebungen entgegentritt.“ Zur zivilisierten Gesellschaft gehört damit auch, dass Sicherheit aber auch kein Selbstzweck ist. Ebenso wenig wie der Rechtsstaat keine Strafverfolgung um jeden Preis will, will der freiheitliche Staat keine Sicherheit um jeden Preis. Dies würde das Ende der Freiheit bedeuten. Der Begriff Freiheit ist unglaublich vielfältig und unkonkret. Unsere Verfassung gewährt Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Mit der Entwicklung des modernen Staates gab und gibt es allerdings Gefahren für diese Freiheiten, die das Bundesverfassungsgericht veranlasst hat, die Freiheitsrechte noch konkreter zu fassen. Grundlage dieser Rechte ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Im Volkszählungsurteil von 1983 beschrieb es das Bundesverfassungsgericht so: „Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, (...) kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbststimmung zu planen oder zu entscheiden.“ Diese Gefahr hat sich mit dem Aufkommen moderner Technik vermehrt. Heutzutage beobachten wir einen vielfältigen Verlust der Privatheit. Es gibt nicht nur die Bedrohung durch einen überwachenden Staat. Wir erleben vielmehr, dass unsere Daten für viele andere Institutionen und Unternehmen von Interesse sind. Heute geben wir mit jeder Kundenkarte, mit der Bahncard, mit jeder Kreditkartenbezahlung Informationen über uns ab. Das Zusammenführen solcher Daten gibt die Möglichkeit ein genaues Profil über jeden Menschen zu erstellen. Die Marktforscher sind ganz gierig nach diesen Date. Die Frage, welche Informationen über die Krankenkassen-Karte weitergegeben werden können, verlangt stetige Wachsamkeit des Patienten. Stellen Sie sich einmal vor, dass die Zusammenstellung sämtlicher Daten über die jeweiligen Krankenkarten die Menschen vollkommen gläsern machen würde. Und die neuen Steuernummern, die gerade vergeben wurden, unterliegen zwar den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, geben dem Staat aber die Möglichkeit, noch gezielter Informationen über uns Steuerzahler zu sammeln. Dieses Damoklesschwert der Dauerkontrolle erfüllt viele Bürgerinnen und Bürger mit Unbehagen. Zwar sagen viele „Ich habe nichts zu verbergen, soll der Staat doch meine Daten speichern“. Aber wir sollten uns daran erinnern, dass unser freiheitliches gesellschaftliches Zusammenleben Vertrauen voraussetzt. Ich meine also, es wäre richtiger zu sagen: „Ich verhalte mich legal. Warum sollte ich überwacht werden und meine Daten gesammelt werden?“ Umgekehrt wird also ein Schuh daraus. Ein „unerhörtes“ Beispiel für die seit 01.01.2008 geltende Vorratsdatenspeicherung sind die Telekommunikationsverbindungsdaten. Erfasst und gespeichert werden Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer aller Telefon-, E-Mail- und SMS-Verbindungen. Beim Mobilfunk kommt auch die Funkzelle hinzu, aus der heraus bzw. in die hinein telefoniert wurde. Diese Daten werden für ein halbes Jahr gespeichert, und zwar ohne irgendeinen Anlass oder Verdacht. Die Nutzung der Daten ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig, in erster Linie für die Strafverfolgung. Das schreibt die EU-Richtlinie vor, auf der das Gesetz beruht. Das nationale Gesetz erlaubt aber - unter bestimmten Voraussetzungen - auch die Nutzung der Vorratsdaten für vorbeugende und nachrichtendienstliche Zwecke. Diese Ausdehnung fordert die Richtlinie nicht. Der deutsche Gesetzgeber wollte wieder einmal mehr als Europa verlangt. Ob die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird jetzt das Bundesverfassungsgericht klären. Mit einigen anderen FDP-Politikern beteilige ich mich an der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Datenvorratsspeicherungsgesetz. Ich kann in diesem Gesetz auch keinen Sinn erkennen. Diejenigen, wie wirklich etwas zu verbergen haben, werden künftig ihre Handys, nachdem sie telefoniert haben, wegwerfen, um zu vermeiden, dass sie mit ihrem Handy eine "Spur" hinterlassen. Mich verwundert es daher nicht, dass es bereits nach wenigen Wochen eine einstweilige Anordnung gab. Am 19. März 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Anwendungsbereich des Gesetzes bereits stark eingeschränkt. Die Speicherungspflicht besteht zwar fort. Jedoch dürfen die Strafverfolgungsbehörden die Daten nur mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und im Zusammenhang mit schweren Straftaten verwenden. Ich bin mir fast sicher, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung am Ende nicht durchgehen lassen wird. Dass es schon vor der Entscheidung in der Hauptsache Grenzen gezogen hat, ist einerseits erfreulich. Es zeigt aber andererseits, in welchen Sphären wir uns inzwischen bewegen. Eine beispiellose Erosion von Freiheitsrechten erleben wir auch bei den sogenannten Sicherheitsgesetzen. Die Innenpolitiker der Großen Koalition fordern immer neue Befugnisse für die Behörden - und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen nicken sie fast kommentarlos ab. Mit dem Schlagwort der Terrorismusbekämpfung im Gepäck scheint fast jeder Eingriff in Grundrechte legitim zu sein. Jüngstes Beispiel ist das BKA-Gesetz. Nur aufgrund des vordringlichen Maßnahmenpakets zur Finanzmarktkrise wurde dieser Punkt auf der Tagesordnung des deutschen Bundestages so lange aufgeschoben. Das Bundeskriminalamt hat mit der Föderalismusreform eine Zuständigkeit zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus erhalten. Dies mag angesichts der neuen Bedrohungslage sachgerecht uns für unsere Sicherheit förderlich sein. Nur wie man diese Zuständigkeit ausgestalten will, dient weder der Freiheit noch erfordert es die Sicherheitslage - jedenfalls soweit sie der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Um es klar zu sagen: Wir haben es mit dem Schlimmsten aus den 16 Polizeigesetzen der Länder zu tun. Das Bundeskriminalamt wird nach dem Willen der Großen Koalition im vorbeugenden Bereich Telefongespräche abhören können. Auch bevor nur der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, soll schon der Zugriff auf die Telefonate erlaubt sein. Zugleich soll das Bundeskriminalamt eine unbemerkte Zugriffsmöglichkeit auf Computer erhalten, die sogenannte Online-Durchsuchung. Nichts anderes ist Durchsuchung. Mich wundert es sehr, dass die Vorbehalte gegen die heimliche Online-Durchsuchung nicht stärker sind, da dadurch doch in das Freiheitsrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung massiv eingegriffen wird. Uns ist allen klar, dass die Polizei für die Durchsuchung der Wohnung einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts, also eine Anordnung eines Richters brauchen. Dies ist auch gut so. Stellen Sie sich einmal vor, dass eine solche Maßnahme heimlich durchgeführt werden würde: Sie kommen nach Hause und die Polizei ist gerade damit beschäftigt, Ihre Wohnung oder ihr Haus zu durchsuchen und auf den Kopf zu stellen. Nichts anderes ist die heimliche Online-Durchsuchung eines Computers. Auch dort werden Daten gefunden, die die Polizei nun wirklich nichts angeht. Ich bin für Sicherheit und ich lasse mich auf jede vernünftige Diskussion über neue technische Möglichkeiten ein, die unsere Sicherheit verbessern. Aber bevor wir neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden schaffen, müssen wir uns fragen: Was nützen sie wirklich für die Sicherheit? Zweitens müssen wir uns fragen: Was können sie schaden? Gibt es Risiken und Nebenwirkungen? Und drittens müssen wir gewährleisten, dass beides noch in einem vernünftigen Verhältnis steht. Im Fall der Online-Durchsuchung ist für mich noch nicht einmal der Nutzen präzise dargelegt. Wir sollten die Polizei sachlich und personell gut und richtig ausstatten. Unersättlich ist der Hunger der so genannten Sicherheitspolitiker. Es reicht offenbar nicht, dass der BKA-Entwurf die Online-Durchsuchung vorsieht. Nein, die Innenminister wollen als nächstes die heimliche Wohnungsdurchsuchung und eine längere Speicherdauer von öffentlichen und privaten Videobildern. So soll die letzte vermeintliche Sicherheitslücke geschlossen werden. Bis sich die nächste auftut. Ein weiteres wichtiges Thema treibt mich derzeit um: der Bundeswehreinsatz im Inneren. Erst vor kurzem hat der Koalitionsausschuss von CDU und SPD beschlossen, auf eine Änderung des Grundgesetzes hinzuarbeiten. Bei besonders schweren Unglücksfällen soll die Polizei künftig von der Bundeswehr unterstützt werden. Dazu zählen Terroranschläge, aber noch eine ganze Menge mehr Szenarien, die nicht klar umrissen sind. Bislang darf die Bundeswehr in diesen Fällen lediglich mit nicht-militärischen Mitteln Hilfe leisten. Sie darf schon jetzt Verletzte nach einem Erdbeben bergen, aber nicht Soldaten mit Kampfgerät entsenden, um eine Gruppe von Terroristen zu überwältigen (an Oder-Flut erinnern). Der Bundeswehreinsatz im Inneren hatte schon jahrelang zu Streit in der Großen Koalition geführt. Der Streit geht auf das Luftsicherheitsgesetz vom Januar 2005 zurück. Dieses Gesetz sah die Befugnis für die Luftwaffe vor, ein von Terroristen entführtes Flugzeug notfalls abzuschießen. Bundespräsident Horst Köhler hatte bereits im Januar 2005 Bedenken angemeldet. Auch wenn er seine Unterschrift unter das Gesetz setzte, regte er zugleich eine verfassungsrechtliche Überprüfung an. Am 15. Februar 2006 erklärte das Bundesverfassungsgericht diesen Passus für nichtig, weil die Verfassung eine solche Aufgabe für die Bundeswehr nicht vorsieht. Die Bundeswehr soll das Land nach außen verteidigen, nicht die innere Sicherheit gewährleisten. Seither fiebert die Große Koalition, angetrieben von der Union, nach einer neuen Regelung. Hoch war der Einigungsdruck. Im Verborgenen haben die zuständigen Bundesminister die Strippen gezogen und einen - aus meiner Sicht faulen - Kompromiss gefunden. So sieht das Regieren in den Zeiten der Großen Koalition aus. Die grundlegenden Entscheidungen werden hinter verschlossenen Türen getroffen. Das Parlament soll dann nur noch dazu dienen, diese Pläne abzunicken. Doch so einfach wird es diesmal nicht gehen. Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Ich habe - zusammen mit anderen FDP-Politikern im Bund und in den Ländern - meinen Widerstand gegen diese Pläne angekündigt. Und, man höre und staune, auch aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion und einigen Landesverbänden der SPD waren dieser Tage schon deutlich ablehnende Töne zu vernehmen. Sie fragen sich vielleicht: Was ist so schlimm an einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren? Ich will es Ihnen sagen - es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Tabubruch. Die deutsche Geschichte hat gezeigt, welche Gefahren eine Vermischung von polizeilichen und militärischen Aufgaben birgt. In Deutschland haben wir eine klare Sicherheitsstruktur. Die Polizei ist zuständig und ausgebildet für die Sicherheit im Inneren, die Bundeswehr hat ihre Aufgabe in der Verteidigung des Landes nach Außen. Dementsprechend ist sie auch ausgebildet. Diese Aufgabenteilung hat sich auch bewährt. Es gehört für mich zum Kern des deutschen Rechtsstaates, die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit nicht in Frage zu stellen. Wir sollten uns daher hüten, voreilig am Grundgesetz herumzudoktern. Schon gar nicht mit dem schwammigen Begriff des „besonders schweren Unglücksfalls“, auf den die Große Koalition zurück greifen will. Ich halte einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch nicht für notwendig. Wir brauchen nicht die Bundeswehr als zweite Hilfspolizei, sondern eine gut ausgestattete erste Polizei. Die Mittel der Polizei reichen aus, um die uns drohenden Gefahren abzuwenden, auch bei möglichen terroristischen Anschlägen. Der mögliche Einsatz der Bundeswehr als Polizeiverstärkung wird in den kommenden Jahren sonst immer dazu herhalten müssen, weitere Kürzungen bei der Polizei zu rechtfertigen. Doch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren soll nicht nur Mittelkürzungen tarnen, sondern auch die föderale Struktur der Inneren Sicherheit unterwandern: Geplant ist nicht etwa eine Amtshilfe des Bundes für die Länder. Im Ernstfall soll ein einzelner Bundesminister den Ländern Anordnungen erteilen und den Einsatz der Streitkräfte aufzwingen können. Originär zuständig für die Gefahrenabwehr sind nach unserem Grundgesetz aber die Landespolizeibehörden. Die Länder können selbst beurteilen, ob sie eine Gefahr mit eigenen Mitteln abwehren können. Da bedarf es keines Bundesverteidigungsministers, der den Ländern diese Einschätzung abnimmt und den Einsatz der Bundeswehr im Inneren anordnet. Regelungsbedarf sehe ich lediglich in einem Punkt - bei der Frage des Einsatzes von Abfangjägern gegen ein Terroristenflugzeug. Mit diesen Flugzeugen ist die Bundeswehr bereits ausgerüstet. Auch noch die Polizei mit Abfangjägern auszustatten, wäre nicht der Weisheit letzter Schluss. Abgesehen von den Kosten handelt es sich hierbei um spezifisch militärisches Material, das bei der Polizei eigentlich nichts zu suchen hat. In diesem sehr schmalen Bereich sollten wir darüber diskutieren, dass die Länder eine Amtshilfe der Bundeswehr anfordern können. Auch dafür müsste das Grundgesetz geändert werden, dann allerdings mit einer klar umrissenen Ausnahmevorschrift. Ich bin sehr zuversichtlich, dass unser Widerstand gegen die Grundgesetzänderung Erfolg haben wird. Wie gesagt, brauchen die Pläne der Bundesregierung auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Die werden wir zu verhindern wissen. Doch lassen Sie uns zum Schluss nochmals zurück nach Baden-Württemberg blicken. Zu Beginn habe ich von Freiheit und Sicherheit als zwei Grundpfeilern unserer Gesellschaft gesprochen. Der Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit ist kein Luftschloss, sondern in der Praxis möglich. Der Entwurf für das neue Landespolizeigesetz zeigt dies in eindrucksvoller Weise. Für den ausgewogenen Kompromiss haben wir mit dem Koalitionspartner CDU, insbesondere mit dem Innenministerium, lange und erfolgreich verhandelt. Der wichtigste Verhandlungserfolg gleich zu Beginn: In Baden-Württemberg wird es auch zukünftig keine Online-Durchsuchung zu vorbeugenden Zwecken geben. Viele Neuerungen des Polizeigesetzes tragen eine deutliche liberale Handschrift. Wir haben die vom Koalitionspartner geforderte Ausweitung der Befugnisse begrenzt und an strenge Voraussetzungen geknüpft. So haben wir durchgesetzt, dass auch in Zukunft zu vorbeugenden Zwecken keine Gesprächsinhalte abgehört werden dürfen. Es wird lediglich möglich, die Verbindungsdaten zu erheben, aber keine Gesprächsinhalte. Auch bei der Videoüberwachung mussten wir nochmals den Rotstift ansetzen. Eine generelle Ermächtigung für eine anlassunabhängige Videoüberwachung gibt es - entgegen den ursprünglichen Vorstellungen des Innenministeriums - auch künftig nicht. Wie bisher ist die Zulässigkeit an klare Voraussetzungen geknüpft. So kann die Technik beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen eingesetzt werden, aber nur wenn sie ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, wie zum Beispiel Public Viewing. Anders als in Hessen wird es in Baden-Württemberg weiterhin keine Dauerkontrolle von Kfz-Kennzeichen mit fest installierten Lesegeräten geben. Zu stark würde dies in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Der Einsatz ist nur möglich, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang mit einer anderen konkreten polizeilichen Fahndungsmaßnahme steht. Der Datenabgleich mit dem Fahndungsbestand muss zudem automatisiert ablaufen. Sofern sich kein Treffer ergeben hat, werden die Ergebnisse des Abgleichs automatisch gelöscht. Also nichts da mit anlassunabhängigen Dauerkontrollen. Anhand dieser Beispiele habe ich Ihnen gezeigt, wie wichtig in der täglichen Diskussion ein starkes Rückgrat ist, um die unersättlichen Begehrlichkeiten des Staatszugriffs abzuwehren. Unter der Etikettierung „verbesserte Sicherheit“ wird immer wieder versucht, die Bürger möglichst transparent für den Staat zu machen. Meine Damen und Herren: Transparenz und Überwachung bedeutet Zugriff! Mit einer unendlichen Datenkontrolle schaffen wir Datenfriedhöfe, die wir irgendwann mal nicht mehr im Griff haben. Dem staatlichen Missbrauch, aber auch dem Missbrauch durch Wirtschaft und sonstiger Institutionen ist dann Tür und Tor geöffnet. Je größer die Menge ist, desto schwerer können Sie kontrollieren. Um einen regionalen Vergleich zu bringen: Sie können den Bodensee nicht so perfekt überwachen, dass da nicht doch irgendwann einer nachts seine Angel reinhängt. Die FDP wird jede Maßnahme mitmachen, die mehr Sicherheit bringt. So habe ich mich auch in den letzten beiden Jahren aktiv dafür eingesetzt, dass der Personalabbau bei der Polizei gestoppt wurde und sogar wieder Neueinstellungen erfolgten. Das ist wichtig. Wir brauchen natürlich einen starken Staat, um unsere Freiheit zu sichern. Wir brauchen aber keinen Schnüffelstaat und wir brauchen auch nicht den "gläsernen Bürger". Maßnahmen, die nur Freiheit nehmen und unsichere Datensammlungen produzieren, werden wir ablehnen. Wir verteidigen die Privatsphäre auch weiterhin als zivilen Hort einer freiheitlichen Gesellschaft. Denn wie sagte schon Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Vielen Dank.
|
|
|
(C) 2006 - Alle Rechte vorbehalten |
|
Diese Seite drucken
|